Bundesprogramm „Zukunft Revier“: Bautzen reicht 20 Projekte ein

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In der vergangenen Woche erreichte die Stadtverwaltung eine kurzfristige Nachricht der Sächsischen Staatskanzlei. Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetztes erhält die Lausitz (Sachsen und Brandenburg) Fördergelder in Höhe von 17,2 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um die erste Zuwendung aus dem Bundesprogramm „Zukunft Revier“. Die Fördergelder fließen in Sofortmaßnahmen, die dazu beitragen sollen, den bevorstehenden Strukturwandel zu bewältigen.

Lausitzer Kommunen waren aufgerufen, sich mit Projekten um eine Förderung zu bewerben, die schon in den kommenden drei Jahren umgesetzt werden können. Dazu hat die Stadtverwaltung Bautzen eine Liste mit 20 Sofortmaßnahmen erarbeitet. Amtsleiter und Bürgermeister wählten etatreife Projekte aus, die im Zuge des Strukturwandels zur Attraktivitätssteigerung der Region beitragen sollen.

Im Fall einer Förderung müsste die Stadt für umgesetzte Maßnahmen lediglich 10 % Eigenanteil leisten. Die außergewöhnlich hohe Förderquote von 90 % macht das Programm für Kommunen extrem attraktiv. Die Stadtverwaltung Bautzen priorisiert zunächst sechs Projekte, für deren Umsetzung im mittelfristigen Haushalt insgesamt Kosten in Höhe von ca. 10 Millionen Euro veranschlagt sind:

  • Ausbau des Parkplatzes auf der Schliebenstraße (Grunderwerb und Ausbau)
  • Erschließung des Gewerbegebietes Süd (Grunderwerb und Entwicklung)
  • Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage an der Talsperre Bautzen
  • Ausbau des Parkplatzes am Stausee Bautzen
  • Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte „Friedrich Schiller“
  • Ertüchtigung des Netzwerks in den Verwaltungsgebäuden (Errichtung eines Datennetzes, das den steigenden Anforderungen im bevorstehenden Strukturwandel sowie Herausforderungen infolge der Digitalisierung und Einführung der E-Akte bewältigen kann)

Auf Grundlage des Entwurfes des „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vom 30. August 2019 wurde klar definiert, welche Vorhaben förderfähig sind. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen, die dem Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur dienen (ohne öffentliche Verkehrswege), im Bereich Verkehr angesiedelt sind (ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen) oder der öffentlichen Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen gelten (z.B. Ausbau von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche). Zu beachten war außerdem, dass bereits 2020 bzw. 2021 mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden muss und diese spätestens bis Juni 2023 abzuschließen sind.  

Nachdem die Vorschläge der einzelnen Kommunen zunächst beim Landratsamt Bautzen gebündelt wurden, wird die Sächsische Staatskanzlei in den kommenden Wochen entscheiden, welche Projekte gefördert werden.

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