Gericht beschließt einen Vergleich

|   KategorienPresse

Im Fall Oberbürgermeister Alexander Ahrens gegen Stadtrat Mike Hauschild hat der Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Dresden einen Vergleich vorgeschlagen. Danach darf der Beklagte nicht mehr behaupten, dass der Oberbürgermeister einen Parkplatz der Stadt Bautzen zu ortsunüblichen Konditionen privat nutzt. Weiterhin verbietet das OLG die Aussage, Herr Ahrens hätte einen zusätzlichen persönlichen Referenten eingestellt. Hauschild muss es ebenfalls unterlassen, dem Oberbürgermeister vorzuwerfen, er würde nicht in seine Immobilie auf dem Lauenareal investieren. Beide Parteien stimmten dem Vergleich zu. Somit entfällt der für den 10. September 2019 anberaumte Gerichtstermin.

Der Stadtrat Mike Hauschild (FDP) hatte sich Anfang des Jahres in einem Zeitungsartikel öffentlich mit o. g. Vorwürfen geäußert. Oberbürgermeister Alexander Ahrens sah sich daher genötigt, rechtlich gegen diese öffentlichen Diffamierungen vorzugehen. Das Landgericht Bautzen hatte die Unterlassungsklage im April 2019 zunächst abgewiesen. Dagegen legte Ahrens Revision beim Oberlandesgericht Dresden ein.

Zurück