Oberbürgermeister äußert sich zu einer geplanten Demonstration

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Am 8. März 2019 soll in Bautzen eine Demonstration zur Verhinderung der Stadtratskandidatur einer Mitbürgerin stattfinden. Sogar von Ausbürgerung war in einem früheren Statement der Veranstalter die Rede. Nachdem die Situation mit dem Landkreis, als zuständige Versammlungsbehörde, abgeklärt wurde, merkt Oberbürgermeister Alexander Ahrens an:

„Die Demonstrationsfreiheit ist ein hohes Gut. Nicht davon gedeckt sind aber Demonstrationen, die gegen Artikel des Grundgesetzes verstoßen oder Personen ihre Grundrechte absprechen. Es ist geradezu grotesk, wenn sogenannte „Republikaner“ und ihre Mitläufer anderen Mitbürgern das Recht zur Teilnahme an allgemeinen, freien und gleichen Wahlen absprechen möchten. Dies ist erbärmlich, völlig inakzeptabel und steht außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Da die Stadt Bautzen nicht als Versammlungsbehörde fungiert, können wir derartige Versammlungen nicht verbieten. Wir rufen aber alle Bautzenerinnen und Bautzener dazu auf, sich an solchen antidemokratischen und menschenfeindlichen Demonstrationen nicht zu beteiligen. Jeder und jede – egal wo er oder sie herkommen – hat das Recht, für den Stadtrat zu kandidieren. Es ist immer gut, wenn Menschen politisch Verantwortung übernehmen wollen.“

Anmerkung:

Artikel 3 Grundgesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) […]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. […]

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