Angepasste Gebühren, höhere Sicherheit: Bautzen regelt die Nutzung städtischer Friedhöfe neu

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Ab Januar 2019 ändern sich die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe. In ihrer Sitzung am 28. November stimmten die Stadträte einem Entwurf der Stadtverwaltung zu. Auf Grund von gesetzlichen Vorgaben wurden die Gebühren für die kommenden Jahre angepasst. Für die Bautzener Bürger bedeutet dies, dass sie künftig mit höheren Gebühren für Bestattungen sowie für Ausgrabungen und Umbettungen rechnen müssen. Denn die Personal- und Sachkosten werden in den kommenden Jahren weiter steigen. Die geänderte Fassung der Friedhofsgebührensatzung berücksichtigt aktuelle Kostenentwicklungen. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung hatten zuvor den erforderlichen Gebührenbedarf neu ermittelt.

In ihrer Novembersitzung stimmten die Stadträte auch einer Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Bautzen zu, die im Zuge der Neukalkulation der Friedhofsgebühren aktualisiert wurde. Die neuen Regelungen werden zu einer größeren Sicherheit auf den Friedhöfen führen. Denn ab Januar 2019 müssen Grabmale (Grabsteine, -platten oder-kreuze etc.) nach den Vorschriften der „Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen“ (TA Grabmal) errichtet und gegründet werden. Die Bestimmungen der TA Grabmal tragen zu einer Verbesserung der Sicherheit auf Friedhöfen bei. Grabmale müssen nicht nur dauerhaft standsicher errichtet werden, ihre Standsicherheit ist regelmäßig mittels einer Prüflast zu kontrollieren, um das Friedhofspersonal und Besucher vor folgenschweren Unfällen zu schützen.

Die Änderungssatzungen gelten für alle sechs städtischen Friedhöfe. Nun sind die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung besser aufeinander abgestimmt. Zudem wurden die Bestimmungen der Friedhofssatzung enger an das Sächsische Bestattungsgesetz angelehnt. Dies betrifft insbesondere die Regelungen über Ausgrabungen und Umbettungen sowie die einzuhaltenden Bestattungsfristen.

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