Neu ab 2025: Das gilt ab 1. Januar in Bautzen

|   KategorienPresse
Rathausturm vor blauem Himmel

Mit dem Jahresbeginn 2025 sind diverse Satzungen der Stadt Bautzen aktualisiert und nun gültig.

Hebesätze Gewerbesteuer sowie Grundsteuer A und B
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Bautzen seit dem Jahresbeginn wie folgt festgesetzt. Für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) gelten auf 385 vom Hundert der Steuermessbeträge und für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) gelten auf 405 v.H.  der Steuermessbeträge. Bei der Gewerbesteuer bleibt der Hebesatz unverändert auf 420 v.H. der Steuermessbeträge.

Neue Entgelte für die Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen
In den städtischen Kindergärten und Horten werden zusätzliche Angebote wie Ausflüge und Veranstaltungen durchgeführt, welche eine Mitfinanzierung der Eltern erfordern. Ausgenommen bleibt die Kinderkrippe, da hier grundsätzlich keine in diesem Sinne zusätzlichen Angebote durchgeführt werden. Bisher wurden die Kosten für die zusätzlichen geplanten Angebote für Ausflüge und Veranstaltungen gesondert in einem bestimmten Zeitraum durch die jeweilige Einrichtungsleitung in bar von den Eltern eingesammelt. Um den Verwaltungsaufwand in den Kindertageseinrichtungen zu verringern, werden die zusätzlichen Entgelte nun zusammen mit den Elternbeiträgen abgerechnet. Der mit dem jeweiligen Elternbeirat abgestimmte Kostenumfang im Bereich Kindergarten für diese Angebote liegt bei einem Euro pro Monat bzw. im Hort bzw. Förderhort auf monatlich zwei Euro. Eine zusätzliche Belastung der Eltern erfolgt aber nicht.

Neue Friedhofssatzung
Ein sich wandelndes Bestattungsverhalten und damit verbundene Sicherung der finanziellen Grundlagen der städtischen Friedhöfe erforderte eine Anpassung der Satzung, die zum Jahresbeginn neue Gültigkeit erlangte. Um flexibler auf Entwicklungen reagieren zu können, wird der Kalkulationszeitraum von fünf auf drei Jahre verkürzt. Aufgrund geringer Nachfrage werden die „4-stellige Erdwahlgrabstätte“, die „6-stellige Erdwahlgrabstätte“ sowie die „Erdgräbergemeinschaftsanlage“ aus dem Angebot gestrichen. Neu eingeführt werden die zeitgemäßen Grabarten „Baumbestattung“ (mit oder ohne Namensnennung) und die „2-stellige Urnenwahlgrabstätte“.

Die Nutzungsdauer für Wahlgrabstätten wird von 30 auf 20 Jahre gesenkt. Diese Entscheidung trägt der Erfahrung Rechnung, dass lange Bindungen oftmals als belastend empfunden werden, insbesondere, wenn Angehörige nicht mehr vor Ort leben. Alternative Bestattungsformen werden ebenfalls gefördert. Im Einklang mit den Bedürfnissen der Bürger wird das Angebot für naturnahe Bestattungen wie Baumbestattungen erweitert.

Alle Satzungen und Gebührenordnungen sind im Ortsrecht zu finden.

Rathausturm vor blauem Himmel

Zurück