Im Monatswechsel vom Mai in den Juni 2023 konnte die Stadtverwaltung Bautzen einige Baumaßnahmen im Stadtgebiet abschließen und der öffentlichen Nutzung zur Verfügung stellen.
Kesselstraße/Theatergasse
Die Instandhaltungsarbeiten an der Kesselstraße Nr. 26 Ecke Theatergasse liegen voll im Plan und können frühzeitig abgeschlossen werden. Grund der Bauarbeiten waren unterschiedliche Setzungen im Straßenbereich. Die Verkehrsfreigabe erfolgt nun am Donnerstag, den 8. Juni 2023 um 16.00 Uhr.
Stausee-WC ab sofort nutzbar
Nach langer Phase des Baus und nachträglicher Korrekturen steht nun die Toiletten-Anlage an der Bautzener Talsperre den Nutzern zur Verfügung. Das Vorhaben zog sich aufgrund von Nachbesserungen bis Ende Mai. Die Stadtverwaltung einigte sich mit dem Auftragnehmer auf einen Nachlass durch Vergleich in Höhe von 42.000 Euro für die Beseitigung der Mängel. Insgesamt liegt der Neubau dieser Toilettenanlage im Kostenplan.
Fertigstellung der Baumaßnahme Dresdener Straße zwischen dem Kreisverkehr an der Esso-Tankstelle und dem OT Stiebitz
Mit den nunmehr abgeschlossenen Markierungsarbeiten ist der Ausbau des Teilabschnittes der Dresdener Straße zwischen dem Kreisverkehr an der Esso-Tankstelle und dem OT Stiebitz fertiggestellt.
Auf Grundlage der „Vereinbarung zur Erfüllung der Einstandspflicht im Zuge der Umstufung von Bundesstraßen“ zwischen dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASUV) und der Stadt Bautzen wurde auch die Dresdener Straße als ehemalige Bundesstraße B 6 zur Staatsstraße S 111 abgestuft und ging innerhalb der Ortsdurchfahrt in die Baulast der Stadt über. Laut Bundesfernstraßengesetz hat der bisherige Straßenbaulastträger (LASUV) dem neuen Straßenbaulastträger die Straße in einem verkehrssicheren und funktionstüchtigen Zustand zu übergeben. Er hat dafür einzustehen, dass der neue Baulastträger die übernommenen Straßen in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten kann. Das LASUV hat diese Einstandspflicht in Form einer Geldleistung erfüllt.
Vollständig erneuert wurde neben den Verkehrsflächen in diesem Bereich die Straßenentwässerung. Bislang wurde das Oberflächenwasser direkt über eine private Regenwasserableitung durch das Gelände der SachsenEnergie in Richtung Rattwitzer Wasser / Jordanbach abgeleitet. Nunmehr wird es entsprechend den Regelwerken vorher in einer Sedimentationsanlage gereinigt. Hier können sich in zwei parallel verlaufenden Rohren im Gegengefälle Schadstoffe ablagern. Im Anschluss wird das Regenwasser in einer sogenannten Füllkörperrigole zurückgehalten, damit es bei stärkeren Niederschlägen nicht gleich direkt dem Rattwitzer Wasser / Jordanbach in voller Menge zugeführt wird.
Mit dem Straßenausbau konnte auch eine Gefahrenstelle beseitigt werden, welche vorher zu regelmäßigen Staus führte. Vor dem angrenzenden Autohaus wurde neben der Fahrbahn eine Aufstellfläche angebaut, von der aus die Be- und Entladung der Fahrzeuge zum und vom Gelände des Autohauses nunmehr direkt erfolgen kann.
Damit ist der gesamte Verlauf der ehemaligen B6 im Stadtgebiet Bautzen, von Auritz bis nahe Dreistern, welcher in großen Teilen seit einigen Jahren nur noch Staatsstraße 111 ist, grundhaft neu ausgebaut. Der größte Teil dieser Ausbaumaßnahmen geschah noch unter der Verantwortung des ehemaligen Straßenbauamtes bzw. des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr. Einige Teilabschnitte baute die Stadt selbst, wie z.B. den „Schliebenkreisel“ und den nun fertiggestellten Straßenteil. An anderen Stellen wurden bereits Unterhaltungs- oder Umbaumaßnahmen erforderlich wie z.B. an der Kreuzung Löbauer Straße/Paulistraße/Fichtestraße. Bereits heute ist absehbar, dass mittelfristig im Bereich der Friedensbrücke Sanierungsarbeiten notwendig werden. Die Ursachen für die massiven Durchfeuchtungen im Brückenbereich müssen beseitigt werden. Dafür ist von der Stadt ein Instandsetzungskonzept in Auftrag gegeben worden.
Verbesserte Bedingungen für Radfahrer
Hervorzuheben ist, dass im gesamten Verlauf der B6 bzw. S 111, zwischen Auritz und Dreistern, Radverkehrsanlagen entstanden sind. Wegen den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Straßenabschnitten und den sich im Zeitverlauf ändernden Richtlinien war es nicht möglich, diese Radverkehrsanlagen stetig zu gestalten, d.h., komplett in der gleichen Führungsform. So wechseln sich Abschnitte von Radfahrstreifen, Schutzstreifen, baulich außerhalb der Fahrbahn geführten Radwegen und für Radfahrer freigegebene Gehwege ab. In dem neu fertiggestellten Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr an der Esso-Tankstelle und dem OT Stiebitz sind auf der Fahrbahn Schutzstreifen für Radfahrer markiert worden. Schutzstreifen sind Verkehrsflächen für den Radverkehr, welche bei Notwendigkeit unter der stets gebotenen Vorsicht auch durch den Kfz-Verkehr befahren werden dürfen. Für Radfahrstreifen, welche ausschließlich für den Radverkehr bestimmt sind, reichte der auf dem Straßengrundstück zur Verfügung stehende Platz nicht aus.
Die Freigabe des einseitig neben der Fahrbahn verlaufenden Gehweges für Radfahrer wird auch mit dem Abschluss der Baumaßnahme zunächst aufrechterhalten, weil es Teile der Bevölkerung gibt, die sich auf Schutzstreifen nicht sicher fühlen. Da die Fußgängerfrequenz auf dieser Verbindung sehr gering ist, kann man in der Konfliktbetrachtung zwischen Radfahrern und Fußgängern diese Freigabe auch vertreten. Beim Befahren dieses Gehweges mit dem Fahrrad ist jedoch an den Grundstückszufahrten und an der Einmündung der Neukircher Straße Vorsicht geboten, in der Vergangenheit war es dort immer wieder zu Unfällen zwischen ein- bzw. ausbiegenden Kraftfahrzeugen und Radfahrern gekommen. Mit einem entsprechenden Gefahrenbewusstsein beim Passieren von Einmündungen und Grundstückszufahrten kann man als Radfahrer auch außerhalb der Fahrbahn sicher fahren.
Sollte sich jedoch in der Unfallstatistik erweisen, dass es nach wie vor zwischen dem Kfz-Verkehr und radfahrenden Benutzern des Gehweges gehäuft zu Unfällen kommt, wird diese Freigabe des Gehweges für Radfahrer noch einmal überprüft. Vorgesehen ist, die Schutzstreifen für den Radverkehr auch in der Ortslage Stiebitz fortzuführen, bis auf Höhe der Bushaltestelle. Dies erfordert jedoch eine Änderung der gesamten Markierung, was nur im Zusammenhang mit einer Deckensanierung des Straßenbelages sinnvoll möglich ist.