Jetzt noch Antrag auf Sportförderung für das Jahr 2021 stellen

  KategorienStadt Bautzen
Fußballer stehen mit einem Fuß auf Ball, alle tragen blaue Socken und Hosen

In seiner Sitzung am 29. September 2021 hat der Stadtrat die Zweite Satzung zur Änderung der Gebühren- und Benutzersatzung für Sportstätten der Stadt Bautzen (Sportstättensatzung) beschlossen. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Neu dabei ist insbesondere, dass für den Kinder- und Jugendsport ab dem 1. Januar 2022 je Nutzungsstunde eine pauschale Gebühr von überwiegend 5 Euro erhoben wird. Grund dafür ist die Anpassung der Nutzungsgebühren auf Basis einer Neukalkulation der Betriebskosten. Zuvor waren die Preise über fünf Jahre stabil.

Der Stadtrat verständigte sich außerdem darauf, einen Teil der diesjährigen Sportförderung explizit für die Förderung des Kinder- und Jugendsports zu verwenden. Damit haben Sportvereine mit Sitz in der Stadt Bautzen und in Abhängigkeit von der gegenwärtigen Nutzung der städtischen Sportstätten durch den Kinder- und Jugendsport, nun die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung für den Kinder- und Jugendsport zu stellen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Mitgliederpauschale.

Auch in diesem Jahr kann, unabhängig von einer Nutzung der städtischen Sportstätten durch den Kinder- und Jugendsport im Verein, und falls noch nicht erfolgt, eine Förderung im Rahmen der Mitgliederpauschale beantragt werden.

Der Antrag muss bis spätestens 5. November 2021 bei der Stadt Bautzen eingegangen sein.

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