Hinweis zu doppelten Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden durch einen externen Dienstleister erstellt und versandt.
Bei der Erstellung ist bei vielen Adressen, die ein Alphateil in der Hausnummer enthalten, ein Fehler aufgetreten. Der Alphateil fehlte, so dass Wahlbenachrichtigungen nicht zugestellt worden.
Um auszuschließen, dass viele Wähler keine Wahlbenachrichtigung haben, wurde sich entschieden, die Wahlbenachrichtigungen noch einmal zu versenden, so dass es zu den Doppelungen gekommen ist.

Für die Wahl am 9. Juni 2024 reicht eine Wahlbenachrichtigung aus.
Sobald Briefwahlunterlagen beantragt und versandt wurden, erhält der/die Wahlberechtigte einen Sperrvermerk im Wählerverzeichnis, so dass keine Möglichkeit besteht, noch einmal zu wählen.

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