Unterzeichnen Sie das Auftragsformular der Deutschen Telekom!
Die Deutsche Telekom hat schon Ende 2018 die Formulare zu diesen Gestattungsverträgen an die Bürgerinnen und Bürger in den Ausbaugebieten versandt. Viele Grundstückseigentümer haben die Auftragsformulare (Gestattungsverträge) bereits an die Deutsche Telekom zurückgeschickt. Zusätzlich erhalten diejenigen Adressaten, von denen noch keine Rückmeldung vorliegt, in den nächsten Tagen ein Schreiben des Landkreises Bautzen. Dieses sollte schnellstmöglich ausgefüllt und zurückgesendet werden. Wichtig: Ohne Unterschrift und Angabe einer Telefonnummer kann der Antrag nicht bearbeitet werden bzw. ergeht ein Ablehnungsschreiben. Nach ca. vier Wochen erhalten die Grundstückseigentümer ein Bestätigungsschreiben der Deutschen Telekom.
Ohne Einverständnis kein Internet!
Gute Nachricht für alle Grundstückseigentümer: Das Glasfaserkabel wird nicht nur bis zur Grundstücksgrenze verlegt, sondern direkt bis in die Häuser. Dafür ist jedoch der Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen dem Eigentümer und der Deutschen Telekom zwingend notwendig. Ohne diese Zustimmung kann die Deutsche Telekom die Glasfaserleitung und den -anschluss nicht verlegen! Bei einem späteren Anschluss an das Glasfasernetz ist dieser von dem Grundstückseigentümer selbst zu bezahlen.
Ihr Breitbandteam steht Ihnen zur Verfügung!
Liegt mein Grundstück im Ausbaugebiet? Sie erhalten keine Rückmeldung von der Deutschen Telekom? Fragen zum Breitbandausbau können über das Kontaktformular auf der Internetseite www.breitband-bautzen.de an das Breitbandteam des Landkreises herangetragen werden. Telefonisch sind die Mitarbeiter unter 03591 5251-61215 erreichbar.
Für Grundstückseigentümer fallen keine Kosten an!
Der Breitbandausbau im Landkreis Bautzen wird durch den Bund und den Freistaat Sachsen gefördert und ist somit für die Grundstückseigentümer in den Ausbaugebieten kostenfrei.
Die Förderung umfasst die komplette Zuleitung zum Haus inkl. der Errichtung eines Glasfaserübergabepunktes im Keller bzw. Hauswirtschaftsraum. Wichtig: Mit dem Glasfaseranschluss besteht keine Verpflichtung ein Breitbandprodukt zu buchen. Ob und in welchem Umfang die Kunden diesen Glasfaseranschluss nutzen, ist deren eigene Entscheidung.
Wer seinen Telefonanschluss bisher nur zum Telefonieren genutzt hat, kann sich den Glasfaseranschluss trotzdem installieren lassen und muss nicht auf einen Internettarif wechseln. Die vorhandenen Telefonleitungen bleiben in jedem Fall erhalten. Der Anschlussnehmer ist auch nicht verpflichtet, ein Produkt der Deutschen Telekom zu buchen, da auch andere Anbieter das errichtete Netz nutzen dürfen.
Glasfaseranschluss steigert Immobilienwert!
Mit der Zustimmung des Vertrages werden die Immobilien der Grundstückseigentümer im Landkreis Bautzen fit für die Zukunft gemacht. Zudem steigert ein Glasfaseranschluss auch den Wert der Immobilie.
www.breitband-bautzen.de