Wahlschein online beantragen

 Am Sonntag, dem 3. Juli 2022, findet der 2. Wahlgang zur Wahl des Landrates statt.

Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich bis 30. Juni 2022 16.00 Uhr, bei Selbstabholung beim Einwohnermeldeamt zusätzlich bis 1. Juli 2022 bis 15.45 Uhr.

Wer einen Wahlschein zum 1. Wahlgang beantragt hat, bekommt diesen automatisch zum 2. Wahlgang zugesandt.

Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bei der Stadtverwaltung Bautzen, Einwohnermeldeamt, Innere Lauenstraße 1, Zimmer EG 08, 02625 Bautzen, mündlich, schriftlich oder elektronisch, jedoch nicht telefonisch, beantragt werden. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.

Bitte beantragen Sie rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen und beachten Sie die Postlaufzeiten.

 

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