Rahmenplan

Rahmenpläne sind ein wichtiges Instrument, um für größere Stadtbereiche Leitlinien der künftigen Entwicklung festzulegen. Im Gegensatz zum Bebauungsplan, welcher flurstücksgenau Festsetzungen trifft und nur ein eng begrenztes Gebiet umfasst, gibt der Rahmenplan für größere Bereiche die städtebauliche Orientierung vor.

In der Planungshierarchie ist der städtebauliche Rahmenplan zwischen dem Flächennutzungsplan, und dem Bebauungsplan angesiedelt. Er ist ein informelles Planwerk und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten, bindet jedoch die Stadt in Bezug auf planerische Zielsetzungen.

Der Rahmenplan dient als Entscheidungshilfe übergeordneter Behörden bei der Beurteilung, Förderung und Genehmigung städtebaulicher Planungen und Maßnahmen und dient als Informationshilfe für Bürger und Träger öffentlicher Belange zu Planungsabsichten der Stadt.

Unterlagen/Formulare

keine

Bauverwaltungsamt
Abteilung Stadtplanung

Birgit Uhlig

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