Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan dokumentiert die von der Stadt beabsichtigte bauliche oder sonstige Entwicklung und stellt für das gesamte Stadtgebiet die Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar.
Der Flächennutzungsplan wird nach dem Baugesetzbuch im Regelverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen aufgestellt und durch einen Feststellungsbeschluss durch den Stadtrat beschlossen.
Der Flächennutzungsplan ist ein wichtiges Planungsinstrument für die Stadt, da die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) aus ihm entwickelt werden. Er orientiert sich an den Vorgaben der übergeordneten Landesentwicklungs- und Regionalplanung.
Der Flächennutzungsplan besitzt Bindungswirkung für die Stadt und für andere öffentliche Planungsträger, hat aber im Grundsatz keine unmittelbare Rechtswirkung für den Bürger. Aus den Ausweisungen im Flächennutzungsplan entstehen weder Ansprüche auf eine Baugenehmigung, die Aufstellung eines Bebauungsplans noch auf Entschädigungsleistungen.
Der Flächennutzungsplan setzt sich zusammen aus der Planzeichnung des Hauptplans, dem Erläuterungsbericht mit Umweltbericht und ergänzenden Fachplänen.
Unterlagen/Formulare
Flächennutzungsplan (Fassung 1/2023)
Bauverwaltungsamt
Abteilung Stadtplanung
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