Grundschulanmeldung im September 2022 für das Schuljahr 2023/2024

|   KategorienStadt Bautzen
Mättig Grundschule- gelbes Gebäude mit kleiner Wiese davor

Im September 2022 erfolgen die Grundschulanmeldungen für das Schuljahr 2023/2024. Alle Eltern, deren Kinder im Jahr 2023 schulpflichtig werden, werden dazu vom Schulträger angeschrieben und zum Anmeldetermin eingeladen.

Der aktuelle Grundschulbezirk umfasst die Johann-Gottlieb-Fichte-Grundschule, die Dr.-Gregor-Mättig-Grundschule, die Max-Militzer-Grundschule, die Frédéric-Joliot-Curie-Grundschule sowie die Grundschule Göda.

Die Schulaufnahmetage für die Johann-Gottlieb-Fichte-Grundschule, die Dr.-Gregor-Mättig-Grundschule, die Max-Militzer-Grundschule, die Frédéric-Joliot-Curie-Grundschule finden am 12. und 13. September 2022, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

Zur Sicherstellung eines geordneten Ablaufes an den Anmeldetagen werden in diesem Jahr die Anmeldetermine in den Schulen Johann-Gottlieb-Fichte-Grundschule, die Dr.-Gregor-Mättig-Grundschule, die Max-Militzer-Grundschule und die Frédéric-Joliot-Curie-Grundschule zeitlich gestaffelt. Am 12. September 2022 erfolgt die Anmeldung für Schülerinnen und Schüler mit den Familiennamen A bis K, für den 13. September 2022 mit den Familiennamen L bis Z. Die Aufnahmeentscheidung für die jeweilige Grundschule erfolgt unabhängig vom Tag oder der Uhrzeit der Schulanmeldung.

Bezüglich der Schulaufnahmetage für die Grundschule Göda beachten Sie bitte die Ankündigung der Gemeinde Göda.

Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern bei einer Grundschule anzumelden (siehe § 3 Absatz 2 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen – SOGS).

Neben einer Einschulung an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Bautzen können die Eltern ihre schulpflichtigen Kinder auch an der Sorbischen Grundschule des Landkreises Bautzen sowie der Bischöflichen Maria-Montessori-Grundschule Bautzen in Trägerschaft des Bistums Dresden-Meißen oder sonstigen öffentlichen Grundschulen bzw. staatlich anerkannten Grundschulen in freier Trägerschaft in anderen Gemeinden anmelden.

Mättig Grundschule- gelbes Gebäude mit kleiner Wiese davor

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