Bautzener Stadtgrün hat gelitten – Fällungen am Ortenburghang und im Stadtwald notwendig

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Das Stadtgrün ist erschöpft. Im Stadtwald war und ist dies zu beobachten. Am Ortenburghang wird dies demnächst auch deutlich werden.

STADTWALD
Im Stadtwald sind erhebliche Schäden zu verzeichnen. Diese resultieren aus einer Kombination von Ursachen. Der Zustand des Waldes ist geprägt von:

  • Zunehmende Alterung des Baumbestandes im Stadtgebiet (2019 28,3 ha eingerichtete Waldfläche 120J und älter)
  • Trockenheit der letzten 3 Jahre führte zu großem Wasserdefizit im Boden bis in tiefere Bodenschichten (>2m), für Bäume unzureichende Wasserversorgung führt zu Absterbeerscheinungen im Kronenraum und Wurzelbereich
  • Zunehmende Gefahr durch herunterbrechende Trockenäste und Abnahme der Standfestigkeit der Bäume durch Schrumpfen des Wurzelsystems
  • Durch Absterben der Feinwurzeln wird das Wasseraufnahmevermögen des Baumes noch weiter eingeschränkt, dazu kommt hohe Verdunstungsrate durch überdurchschnittliche Sonnenscheindauer
  • Eingeschränkte Wasserversorgung führt zu verminderter Bruchfestigkeit des Holzes (Holz wird „spröde“)

Als Fazit kann man sagen, das der Schädigungsgrad der Altbäume sehr hoch und die Regenerationsfähigkeit deutlich eingeschränkt ist. Daraus ergibt sich die Fällnotwendigkeit in Teilbereichen:

  • Altbäume erfüllen wichtige Funktionen im Ökosystem Wald und sind wichtige CO² Speicher, die jüngere Bäume nur in deutlich geringerem Ausmaß erfüllen können
  • Wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl von Lebewesen (Fledermäuse, Vögel, Insekten u.a.)
  • Wert wird durch vielfältige Schutzausweisungen unterstrichen (FFH-Gebiet, Schutzstellung höhlenreicher Altbäume, Horstschutz, Biotopbäume , FND und weiteres mehr)
  • Deshalb Kronenpflege vor Fällung als letztes Mittel um die Verkehrssicherung herzustellen; bei entsprechenden Schutzverordnungen in Absprache mit Naturschutzverwaltung

Die durchgehende Bewirtschaftung des Waldes ist nach sächsischem Waldgesetz mit ganzjährigem Holzeinschlag verbunden.

ORTENBURGHANG
In einer aktuellen Gehölzkontrolle auf dem Ortenburghang wurde deutlich, dass ein Großteil der bestehenden Bäume unterhalb der Ortenburg nicht gehalten werden kann. Ca. 30 Bäume müssen gefällt werden, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Grund für die Fällungen ist die Schwäche der Bäume, welche sich vor allem im Alter der Bäume, dem felsigen Untergrund und Wassermangel in den letzten Jahren begründet. Die Fällungen werden hauptsächlich in den Teilbereichen zwischen Burgwasserturm und Mühlbastei sowie Mühlbastei und Wendischer Kirchhof notwendig.
Für die Fällarbeiten liegt eine denkmalrechtliche Genehmigung vor. Naturschutzrechtliche Ersatzpflanzungen von über 40 Bäumen werden beauftragt und soll zur Hälfte im kommenden Jahr und dann in Folge umgesetzt werden.
Fällarbeiten sollen noch in diesem Jahr beginnen und bis spätestens Februar 2022 abgeschlossen sein.
In dieser Zeit sollen auch umfangreiche Pflegearbeiten am verbleibenden Baumbestand (Verschnitt) durchgeführt werden.

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