Stadtverwaltung informiert zum Thema Spreequerung

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Soll Bautzen eine neue Spreequerung bekommen? Nachdem sich der verabschiedete Stadtrat in seiner letzten Sitzung zu dem Projekt bekannt hat, war es um das Thema in der Öffentlichkeit zuletzt ruhig geworden. Währenddessen liefen weitere Voruntersuchungen. In der Stadtratssitzung am 25. September informierte die Stadtverwaltung über den aktuellen Stand – und lieferte damit eine Grundlage für den weiteren Diskurs.

Wie ist die Ausgangslage?
Im Jahr 2017 entwickelte sich der politische Wille, die Idee einer zusätzlichen Spreequerung auf die Ortenburg wieder aufzugreifen. Mit dem Ziel einer Visualisierung eines Zugangs zur Ortenburg im Zusammenhang mit einem erweiterten Parkplatz an der Schliebenstraße und einer Bürgerwiese sowie einem touristischen Pavillon auf der Protschenbergseite wurde die TU Dresden mit der Erstellung einer Gestaltungsstudie beauftragt. Durch die Einbindung des Institutes für Massivbau sollten die Vorstellungen einer filigranen Fußgängerbrücke weiterentwickelt werden. Sechs Studienbelege und eine Diplomarbeit wurden erstellt. Die Arbeiten wurden einer Jury vorgestellt und die zwei besten Ergebnisse gewürdigt. Diese wurden Grundlage für die öffentliche Debatte sowie für weitere interne Arbeitsprozesse. 

Welche Gutachten liegen bereits vor?
Ein Jahr lang wurden die Pflanzen und Tiere beobachtet, die von dem Bauvorhaben betroffen wären. Auf dieser Grundlage dieser Analyse wurde ein Artenschutzgutachten erstellt. Wie daraus hervorgeht, wären im Fall der Umsetzung des Projektes Ausgleichsmaßnahmen in einem normal/üblich Umfang zu leisten. Zudem wurde ein Rechtsgutachten beauftragt, um die Überbaubarkeit von privaten Grundstücken zu bewerten. Ein Baugrundgutachten hat die Beschaffenheit des Baugrundes auf beiden Uferseiten bewertet.  

Was hat die technische Machbarkeitsstudie ergeben?
Um eine Grundlage für die weitere Befassung zu erhalten, wurde eine technische Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Im ersten Schritt wurde der Baugrund auf den Seiten des Protschenberges und der Ortenburg untersucht. Wie sich dabei zeigte, ist der Baugrund auf der Protschenberg-Seite für das Vorhaben geeignet. Weitaus komplizierter ist die Ausgangssituation auf der Ortenburg. Dort erwies sich der Baugrund als weniger massiv als erwartet. Die technische Ausbildung der Brückengründung müsste dies berücksichtigen. Zudem stellte sich im Rahmen der Machbarkeitsstudie heraus, dass auf der Ortenburg mit großer Wahrscheinlichkeit u.a. archäologische Grabungen anfallen würden, bevor die Spreequerung errichtet werden könnte.

Bereits die Untersuchung des Baugrundes zeigte Schwierigkeiten des Vorhabens auf. Die anschließende Technische Machbarkeitsstudie machte nochmals  die Komplexität des Vorhabens deutlich. Die Form einer Spannbandbrücke wird als Favorit der prinzipiellen Konstruktion weitergeführt. Überlegungen zur Schwingungsanfälligkeit bzw. der Durchbiegung wurden in prinzipiellen Ansätzen ausgeführt. Verschiedene Fragen, wie z.B. die der Gefälleüberwindung der unterschiedlich hohen Uferseiten, die daraus resultierende Auswirkung auf Barrierefreiheit der Brücke, die Lösung des Regenwasserabflusses, der Beheizung im Winter und der allgemeinen Unterhaltung und den damit verbundene Kosten bleiben in der Konsequenz weiterhin offen.

Da das Brückenbauwerk als Pilotprojekt gilt, ist eine verlässliche Kalkulation der Kosten zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich. Im Rahmen einer Schätzung wurden Brücken unterschiedlicher Konstruktionsweisen zum Vergleich angeführt. Daraus konnte nur ein ungenaues Kostenspektrum ab ca. 1 Million Euro abgeleitet werden – nach oben ist die Schätzung offen. Nicht kalkuliert wurden dabei die weiterhin notwendigen Voruntersuchungen oder Rahmenprojekte wie z.B. die mögliche Errichtung einer Bürgerwiese und eines touristischen Pavillons.    

Gibt es weitere Herausforderungen?
Nicht unproblematisch sind auch die Eigentumsverhältnisse auf der Ortenburg. Der Burghof befindet sich im Eigentum des Freistaates Sachsen. Ein Teilbereich ist an den Landkreis Bautzen  verpachtet. Weil die geplante Brücke an das öffentliche Straßennetz anzuschließen wäre, müsste das öffentliche Wegerecht über den Ortenburghof gewährleistet werden, was erheblichen Unterhaltungsaufwendungen mit sich brächte.

Wie ist die Stimmungslage?
Politische Akteure haben in einer frühen Phase der Beschäftigung mit dem Projekt ihre Unterstützung signalisiert. So auch Ministerpräsident Michael Kretschmer. Auch Gespräche mit Ämtern und Behörden verliefen mehrheitlich wohlwollend. Abschließende Bewertungen können aufgrund des frühen Planungsstadiums derzeit nicht erwartet werden. Die bisherigen Rückmeldungen aus der Bürgerschaft wurden als gemischt wahrgenommen. Im Rahmen einer Bachelorarbeit wurde durch Interviews mit tourismusrelevanten Akteuren in der westlichen Altstadt ein überwiegend positives Stimmungsbild aufgenommen.

Wird der Parkplatz an der Schliebenstraße erweitert?
Teil des Gesamtkonzeptes ist auch eine Erweiterung des touristischen Parkplatzes. Dieses Vorhaben wird auch weiter verfolgt, falls die Pläne für eine neue Spreequerung verworfen werden. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde durch den Stadtrat bereits gefasst, auch die notwendige Kampfmitteluntersuchung ist abgeschlossen. Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung und die der Vermessung sollen im  Oktober 2019 vorliegen. Die schalltechnische Untersuchung soll bis Jahresende erbracht werden. Danach wird es zu einer europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen kommen.

Wie werden die bisherigen Erkenntnisse bewertet?
Die bisherigen Voruntersuchungen konnten nur bedingt Fakten liefern, um ausreichend Informationen für einen Grundsatzbeschluss herbeizuführen. Weitere Informationen in Bezug auf Konstruktion, Baukosten sowie Unterhaltung können erst vorgelegt werden, wenn die Vorplanung bzw. Entwurfsplanung durchgeführt ist. Dies bedarf einer europaweiten Ausschreibung. Für die Durchführung der europaweiten Ausschreibung und die Honorare für die Planungsleistungen sind 300.000 Euro im Haushalt veranschlagt. Damit kann voraussichtlich nur die Entwurfsplanung abgedeckt werden. Für die weitere Planung und für die Umsetzung des Vorhabens sind bisher keine Mittel im Haushalt eingestellt. Rechtlich betrachtet wäre dies jedoch eine Voraussetzung, um mit der Vergabe von Planungsleistungen zu beginnen.

Zum weiteren Verfahren zu diesem Vorhaben soll in den nächsten Wochen zwischen Verwaltung und Stadträten beraten werden. Nun ist auch zu klären, ob alle ursprünglichen Planungsparameter (z.B. Breite der Brücke, Neigungswinkel und Barrierefreiheit) unabdingbar sind oder ob die Projektidee grundsätzlich weiterentwickelt werden kann. Eine Antwort auf diese Frage kann die Verwaltung nur gemeinsam mit dem Stadtrat geben, wobei auch eine vorgeschaltete Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorstellbar ist.

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