Ab 2018 ändert sich die Grundsteuer

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In ihrer Sitzung vom 27. September beschlossen die Bautzener Stadträte die „Satzung zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Bautzen für das Jahr 2018“. Konkret ging es dabei um die Festsetzung der Grundsteuer.

Was ist eine Grundsteuer?
Dabei handelt es sich um eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Sie gehört zu den Gemeindesteuern. Man unterscheidet zwischen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Eine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Eigentümern bzw. Nutzungen gibt es an dieser Stelle nicht.

Wer zahlte bislang wieviel?
Die bisherigen Hebesätze lagen bei 300 v.H. für die Grundsteuer A und 380 v. H. für die Grundsteuer B. Diese Werte blieben seit 1996 unverändert. Für den Besitzer eines neu gebauten Einfamilienhauses bedeutete das bislang eine jährliche Belastung von etwa 209 Euro, bei älteren Gebäuden sogar nur von etwa 95 Euro. Garagen wurden im Schnitt mit weniger als 10 Euro besteuert. Große Betriebe und Wohnungsgesellschaften haben allerdings erheblich höhere Beträge zu bezahlen, die im fünf-, bei sehr großen Unternehmen sogar im sechsstelligen Bereich liegen. Dies ist natürlich auf das erheblich größere Grundeigentum zurückzuführen. Dafür bleibt die Gewerbesteuer unverändert und schafft entsprechende Planungssicherheit.

Warum wird die Grundsteuer erhöht?
Grundsätzlich regelt die Sächsische Gemeindeordnung (§73 SächsGemO), dass Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben entsprechende Einnahmen generieren müssen. Dazu zählen auch Steuern. Der Freistaat strebt an, dass alle Gemeinden ihre Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen und macht davon die jährlichen Schlüsselzuweisungen abhängig. Diese Zuweisungen sind so genannten Nivellierungshebesatz abhängig. Liegt eine Kommune darunter, verzichtet sie auch auf staatliche Mittel. Bei der Grundsteuer A lag Bautzen bisher 7,5 Prozent und bei der Grundsteuer B sogar 40 Prozentpunkte unter dem vorgegebenen sächsischen Hebesatz, andere Städte teils weit darüber. Für den Einzelnen sicherlich eine komfortable Situation, für die kommunalen Haushaltsplaner aber ein zunehmendes Problem. Steigende Kosten, ein notwendiger Inflationsausgleich nach mehr als zwei Jahrzehnten und die anstehende Pflicht zum Haushaltausgleich des eigenen Ergebnishaushalts haben die Stadt Bautzen nun zum Handeln gezwungen, um nicht zukünftig auf Leistungen zum Gemeinwohl verzichten zu müssen.

Wie hoch fällt die Änderung aus?
Die Grundsteuer A soll nun ab dem 1. Januar 2018 auf 310 v.H. angehoben werden. Das entspricht einer Anhebung von 3,33 Prozent. Etwa 240 Steuerzahler sind davon betroffen. Während diese Steigerung mit etwa 2.215 Euro in der Stadtkasse zu Buche schlagen wird, sind es bei der Grundsteuer B bereits etwa 380.000 Euro Der Hebesatz wird zukünftig bei 420 v.H. der Steuermessbeträge liegen. Dies entspricht einer Erhöhung von ca. 10,5 Prozent. Garagenbesitzer zahlen im Jahr dann etwa einen Euro und Hausbesitzer zwischen 10 und 22 Euro mehr. Bautzen bleibt selbst mit dieser Anpassung weit unter den Hebesätzen der meisten sächsischen Städte.

Wie erfahre ich, dass ich betroffen bin?
Mit dem Beschluss der neuen Satzung verschickt die Stadt Anfang Januar 2018 etwa 14.000 Abgabenbescheide. Darin werden die Grundsteuerforderungen entsprechend der neuen Hebesätze festgesetzt. Steuerpflichtige können sich damit langfristig auf eine gewisse Erhöhung im Bereich der Grundsteuer einstellen.

Anlage: Grundsteuerhebesätze im Städtevergleich

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