Straßenanliegerpflichten

Unter Straßenanliegerpflichten wird in Bautzen die Verpflichtung zum Reinigen, Räumen und Streuen der Gehwege im Rahmen des Winterdienstes verstanden. Diese hat die Stadt Bautzen per Satzung auf die Anlieger übertragen. Dabei ist zu beachten, dass beispielsweise bei gemeinsamen Geh- und Radwegen die gesamte Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei den Anliegern bleibt. Lediglich bei getrennten Geh- und Radwegen ist der Anlieger nur für den Gehwegteil zuständig.

Unterlagen/Formulare

Ordnungsamt
Abteilung Allgemeine Ordnung
Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

Sarah Träger

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