Straßenanliegerpflichten
Unter Straßenanliegerpflichten wird in Bautzen die Verpflichtung zum Reinigen, Räumen und Streuen der Gehwege im Rahmen des Winterdienstes verstanden. Diese hat die Stadt Bautzen per Satzung auf die Anlieger übertragen. Dabei ist zu beachten, dass beispielsweise bei gemeinsamen Geh- und Radwegen die gesamte Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei den Anliegern bleibt. Lediglich bei getrennten Geh- und Radwegen ist der Anlieger nur für den Gehwegteil zuständig.
Unterlagen/Formulare
- Satzung der Stadt Bautzen über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Schneeräumen, Bestreuen und Reinigen der Gehwege im Stadtgebiet der Stadt Bautzen
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Winterdienst in Bautzen
Ordnungsamt
Abteilung Allgemeine Ordnung
Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
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