Spielgerätesteuer
Die Abteilung Liegenschaften/Steuern ist zuständig für die An-, Um- und Abmeldung der im Stadtgebiet aufgestellten Spielgeräte sowie die Festsetzung der Spielgerätesteuer auf der Grundlage der quartalsweise einzureichenden Spielgerätesteuererklärung. Rechtsgrundlagen sind die Abgabenordnung (AO), das Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) und die Spielgerätesteuersatzung der Stadt Bautzen. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung von Spielgeräten eine Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadt Bautzen notwendig ist.
Unterlagen/Formulare
- Aufstellmitteilung – Titelbogen(Anlage 1)
- Aufstellmitteilung – Anlagebogen zum Aufstellsort (Anlage 2)
- Änderungsmitteilung zur Spielgerätesteuer (Anlage 3)
- Spielgerätesteuererklärung – Titelbogen (Anlage 4)
- Spielgerätesteuererklärung – Anlagebogen zum Aufstellort (Anlage 5)
- Empfangsvollmacht für steuerliche Zwecke
- SEPA-Lastschriftmandat – wiederkehrende Lastschrift
Stadtkämmerei
Sachgebiet Steuern
Zimmer 202 – 204
Kesselstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-206 bis -208
Telefax +49 3591 534-211
stadtkaemmerei@bautzen.de
Dienstag | 9.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 bis 18.00 Uhr |
oder nach vorheriger Vereinbarung