Spielgerätesteuer

Die Abteilung Liegenschaften/Steuern ist zuständig für die An-, Um- und Abmeldung der im Stadtgebiet aufgestellten Spielgeräte sowie die Festsetzung der Spielgerätesteuer auf der Grundlage der quartalsweise einzureichenden Spielgerätesteuererklärung. Rechtsgrundlagen sind die Abgabenordnung (AO), das Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) und die Spielgerätesteuersatzung der Stadt Bautzen. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung von Spielgeräten eine Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadt Bautzen notwendig ist.

Unterlagen/Formulare

Stadtkämmerei
Sachgebiet Steuern

Zimmer 202 – 204
Kesselstraße 1
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 534-206 bis -208
Telefax +49 3591 534-211
stadtkaemmerei@bautzen.de

Öffnungszeiten
Dienstag9.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag9.00 bis 18.00 Uhr

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