Sondernutzungen/Werbeträgeraufstellungen

Ob Werbeaufsteller, Tische und Sitzgelegenheiten für einen Gaststättenbetrieb, Warenauslagen, Schaukästen, Markisen, Fahnenstangen, Plakate – wer öffentliche Straßen und Plätze im Gebiet der Stadt Bautzen außerhalb der üblichen Nutzung beansprucht, muss dafür grundsätzlich eine Erlaubnis der Stadt einholen sowie eine Sondernutzungsgebühr zahlen. Voraussetzung ist der Antrag auf Sondernutzung, der beim Ordnungsamt zu stellen ist und Angaben zu Ort (Lageskizze), Art und Dauer der Sondernutzung enthalten muss. Die Stadt kann weitere Angaben zur Sondernutzung abverlangen. Keiner Erlaubnis bedürfen Sondernutzungen im Rahmen eines Wochenmarktes nach der Marktsatzung.

Unterlagen/Formulare

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

Ordnungsamt
Abteilung Allgemeine Ordnung

Nico Lehmann

Zimmer 111
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 534-313
Telefax +49 3591 534-322
ordnungsamt@bautzen.de