Wochenmarkt
Der Bautzener Wochenmarkt findet als Grünmarkt und Mischmarkt regelmäßig statt.
Die Teilnahme kann mittels Tageserlaubnis oder Erlaubnis für einen längeren Zeitraum (maximal das Kalenderjahr) erfolgen.
Bei der Tageserlaubnis hat es sich als praktisch erwiesen, sich spätestens am Vortag bei der zuständigen Ansprechpartnerin über die zu erwartende Flächenauslastung zu erkundigen. Die Tageserlaubnis selbst wird jedoch erst am Markttag verbindlich ausgesprochen.
Eine längerfristige Marktzulassung ist nur auf schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- vollständige Anschrift des Antragstellers, telefonische Erreichbarkeit
- genaue Beschreibung des Sortimentes
- Standgröße (Länge x Breite)
- gewünschter Teilnahmerhythmus (welche Markttage, wöchentliche Teilnahme oder bestimmter Turnus)
- benötigter Stromanschluss (Leistung, Licht- oder Kraftstrom, Steckertyp)
- Kopie der Reisegewerbekarte (außer Urproduzenten) Der Antrag auf Jahreserlaubnis ist stets bis zum 30.9. des laufenden Jahres für das Folgejahr zu stellen. Anträge, die verspätet gestellt werden, können berücksichtigt werden, wenn der Platz reicht.
Unterlagen/Formulare
Information zur Verarbeitung Ihrer Daten – Beantragung der Teilnahme am Wochenmarkt
Ordnungsamt
Abteilung Allgemeine Ordnung
Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
Zimmer 116
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-327
Telefax +49 3591 534-322
ordnungsamt@bautzen.de