Bautzener Bürgerhaushalt – Stadt vereinfacht das Prozedere

|   KategorienStadt Bautzen

Wie funktioniert jetzt der Bautzener Bürgerhaushalt?
Jedes Jahr stehen maximal 10.000 Euro für unterschiedlichste Maßnahmen zur Verfügung. Vorschläge und Anträge der Bürger können bis Februar für das laufende Jahr eingereicht werden. Im März/April entscheidet der Finanzausschuss über die Umsetzung im laufenden Haushaltsjahr.

Wie wird mit Anträgen verfahren?
Die Anträge werden im Büro des Oberbürgermeisters unter der E-Mail-Adresse buergerhaushalt(at)bautzen.de entgegen genommen und anschließend zur fachlichen Beurteilung innerhalb der Verwaltung verteilt. Die zuständigen Fachämter bewerten dann, ob es sich beispielsweise um Investitionen handelt oder ob die Wünsche nicht ohnehin in bereits geplanten Maßnahmen realisiert werden.

Wer entscheidet über die Anträge?
Anträge und fachliche Bewertungen werden dem Finanzausschuss vorgelegt. Diese entscheiden in öffentlicher Sitzung, welche Anträge und Ideen gefördert werden können.

Was kann durch den Bürgerhaushalt finanziert werden und was nicht?
Ob Begrünung im Wohnviertel, Stadtteilfeste, Papierkörbe, die Unterstützung einer Veranstaltung, eine Bücherzelle für den Stadtteil, eine neue Parkbank – grundsätzlich sind die Anwendungsmöglichkeiten zum Wohle der Gemeinschaft in den Stadtteilen vielfältig.

Nicht umsetzbar sind investive Vorhaben. Dazu zählen der Bau von Spielplätzen oder Rad- und Fußwegen. Auch Projekte, die sich weder in städtischer Verantwortlichkeit, noch auf städtischem Grund befinden sind so nicht förderfähig. Die gilt ebenso für Personalkosten von Vereinen.

Bis wann müssen Anträge eingereicht werden?
Für den Bürgerhaushalt können Bürger das ganze Jahr über Ideen einreichen, für das laufende Jahr aber nur bis Februar. Im März/April entscheidet dann der Finanzausschuss über die Umsetzung.

Was ist neu daran?
Bislang wurden angemeldete Projekte entsprechend der Zuständigkeit in der Verwaltung in den städtischen Haushalt integriert. Das bedeutete, dass Projekte bis Mai angemeldet, geprüft, bewertet und genehmigt werden mussten. Erst dann wurden sie Bestandteil des Haushaltsplanes für das Folgejahr. Jetzt stehen die 10.000 Euro als feste Größe im Etat der Stadt und umsetzbare Vorschläge können noch im laufenden Jahr verwirklicht werden. Außerdem entschied bislang eine Arbeitsgruppe aus interessierten Stadträten über die Mittelvergabe. Mit der aktuellen Regelung ist die Entscheidung eine klare Aufgabenstellung für den Finanzausschuss.

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