Die Abteilung Stadtplanung ist die ausführende Stelle für die Planungshoheit der Stadt. Dies geschieht unter aktiver Mitwirkung der Bürger. Die dabei entstehenden Planungen sind Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt.

Aufgaben

  • Rahmenplanungen, städtebauliche Konzepte
  • Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Landschaftsplan)
  • Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne)
  • Städtebauliche Satzungen (Bebauungsplan, Veränderungssperre, Klarstellungssatzung, Ergänzungssatzung, Entwicklungssatzung, Kostenerstattungssatzung)
  • Verkehrsplanung
  • Öffentlichkeitsarbeit zu den Planungen
  • Auskünfte über die planungsrechtliche Einordnung einzelner Grundstücke
  • Informationen zur Flächennutzungsplanung
  • Einsichtnahme in Bauleitpläne und andere Satzungen nach dem Baugesetzbuch
  • öffentliche Auslegungen von Planentwürfen und Entgegennahme von Stellungnahmen
  • Baumschutz
  • Friedhofswesen
  • Hausnummernvergabe