Schwerlasttransporte

Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.

Zuständig für diese Anträge ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt, oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung, bei der eine Pflicht zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister besteht, hat. Befindet sich der Sitz im Ausland, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung Gebrauch gemacht wird.

Besonders die Durchführung von Großraum- und Schwerlasttransporten bedarf vorhergehender, sorgfältiger Planung. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit den zuständigen Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung zu besprechen.

Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen in Sachsen das Online-Verfahren „Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)“ zur Verfügung.

Wenn Sie VEMAGS zum ersten Mal benutzen, wenden Sie sich bitte an die LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH (Telefon +49 37207 832-652). Sie führt mit Ihnen zusammen die Registrierung durch und unterstützt Sie direkt am Telefon bei der Bedienung des Programms. Die LISt GmbH ist in Sachsen der zentrale Ansprechpartner in allen Anwendungsfragen der Antragsteller, der Genehmigungs- und Anhörungsbehörden sowie der Polizei.

Daneben ist die Antragstellung auch per Post oder Fax möglich. Hierfür müssen Sie das vorgeschriebene Formular verwenden, welches Sie untenstehend downloaden können. Es wird dennoch empfohlen, den Antrag über VEMAGS einzureichen, da es den Aufwand für Sie und für die Verwaltung verringert und Ihr Antrag gegebenenfalls auch schneller bearbeitet werden kann.

Die Stadtverwaltung setzt sich mit allen vom Transport beziehungsweise von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen in Verbindung. Nachdem alle Stellungnahmen vorliegen, trifft sie eine Entscheidung und legt mögliche Auflagen und Bedingungen für den Transport fest.

Die Genehmigung können Sie als elektronisch zugestellten Bescheid per VEMAGS oder per E-Mail erhalten.

Den Genehmigungsbescheid müssen Sie beim Transport mitführen und für mögliche Kontrollen bereithalten.

Unterlagen/Formulare

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten – Beantragung von Bewohnerparkausweisen, Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnissen, verkehrsrechtlichen Anordnungen auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung

Ordnungsamt
Abteilung Allgemeine Ordnung

Heidi Jentsch

Zimmer 117
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 534-319
Telefax +49 3591 534-314
schwerverkehr@bautzen.de