Reisepass beantragen, abholen

Ob Sie für eine Reise ins Ausland einen Reisepass benötigen, hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Manchmal genügt auch der Personalausweis, in einigen Fällen ist aber auch ein Visum notwendig. Sie sollten sich daher rechtzeitig informieren, welche Dokumente Sie brauchen und wie lange diese bei der Einreise noch gültig sein müssen. Informationen dazu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union herrscht Reisefreizügigkeit. Das bedeutet, dass der Personalausweis bei der Einreise ausreicht.

Die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Ausweispflicht erfüllen Sie auch mit dem Besitz eines Reisepasses. Im Gegensatz zum Personalausweis ist im Reisepass jedoch nicht Ihre vollständige Wohnanschrift angegeben, sondern nur Ihr Wohnort.

Die Gültigkeit des Reisepasses ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre.

Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung

  • bisheriges amtliches Personaldokument (Reisepass, Personalausweis)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Hinweis: Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses in unserer Behörde können weitere Unterlagen (zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden) erforderlich sein. Dazu sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle erkundigen.
  • bei Personen unter 18 Jahren: siehe Personalausweis/Zustimmung und Sorgerecht 
    Zustimmungserklärung

Abholung des Reisepasses

Können Sie Ihren Reisepass nicht selbst abholen, haben Sie die Möglichkeit, einen Vertreter zu schicken. Dieser Vertreter benötigt neben der unterschriebenen Vollmacht seinen Personalausweis oder Reisepass.

Gebühren

  • für Personen ab 24 Jahren: 70,00 €
  • für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
  • vorläufiger Reisepass (nur in besonderen Fällen): 26,00 €
  • Expresspass: zusätzlich 32,00 €

Einwohnermeldeamt

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Innere Lauenstraße 1
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