Hundeauslaufzonen (Leinenzwang)
Wo kann ich meinen Hund frei laufen lassen? Diese Frage stellen sich viele Hundebesitzer. In Bautzen gibt es keine konkret ausgewiesenen Hundeauslaufzonen. Die Polizeiverordnung der Stadt Bautzen beinhaltet jedoch eine Leinenpflicht für Hunde in der geschlossenen Ortslage.
Gelegentlich treten aber in Grenzbereichen Fragen auf, ob man den Hund eigentlich frei laufen lassen kann oder nicht. Die Verwaltung hat deshalb eine Karte erstellt, wie sie die Vorschrift in der Praxis auslegt, um den Bürgern eine Orientierungshilfe zu geben. Die Karte selbst hat daher nicht den Charakter einer Rechtsvorschrift.
Dargestellt durch rote Schraffur sind die Flächen, auf denen kein Leinenzwang gilt. Menschen wie auch ihre Hunde dürfen dabei natürlich nur die Flächen benutzen, die sie auch betreten dürfen: Dazu zählen in der Regel öffentliche Straßen, private Flächen, auf denen der Grundstückseigentümer ausdrücklich öffentlichen Verkehr zulässt, sowie die freie Landschaft.
Warum besteht in Bautzen eine Leinenpflicht?
Diese Vorschrift wurde im Jahr 2000 in die Polizeiverordnung der Stadt Bautzen aufgenommen. Sie geht auf eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit wegen immer wieder auftretenden schwerwiegenden Beiß-Attacken in Deutschland zurück. In dieser Zeit entstanden in den Bundesländern Gefahrhundegesetze und auf kommunaler Ebene kam es in den Polizeiverordnungen zu Ausweitungen des Leinenzwangs für Hunde.
Dabei steht in der Regel nicht die erwiesene Gefährlichkeit bestimmter Rassen oder bestimmter konkreter Hunde im Mittelpunkt, sondern die allgemeine abstrakte Gefährdung oder Belästigung durch alle Hunde. Neben der subjektiven Angst, von einem Hund gebissen zu werden, fühlen sich sehr viele Bürger durch Beschnüffeln, Hochspringen oder Verbellen belästigt. Weiterhin besteht die Gefahr, dass freilaufende Hunde, auch unbemerkt von ihrem Führer, öffentlich zugängliche Flächen mit Kot verunreinigen.
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