Gewerbesteuer
Die Abteilung Liegenschaften/Steuern der Kämmerei ist zuständig für die Festsetzung der Gewerbesteuer nach Abgabeordnung (AO) und Gewerbesteuergesetz (GewStG). Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt auf der Grundlage des vom zuständigen Finanzamt erlassenen Gewerbesteuermessbescheides. Der derzeit für die Stadt Bautzen gültige Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 420 Prozent.
Unterlagen/Formulare
Stadtkämmerei
Sachgebiet Steuern
Zimmer 202 – 204
Kesselstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-206 bis -208
Telefax +49 3591 534-211
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Öffnungszeiten
Dienstag | 9.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 bis 18.00 Uhr |
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