Gewerbesteuer

Die Abteilung Liegenschaften/Steuern der Kämmerei ist zuständig für die Festsetzung der Gewerbesteuer nach Abgabeordnung (AO) und Gewerbesteuergesetz (GewStG). Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt auf der Grundlage des vom zuständigen Finanzamt erlassenen Gewerbesteuermessbescheides. Der derzeit für die Stadt Bautzen gültige Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 420 Prozent.

 

Unterlagen/Formulare

Stadtkämmerei
Sachgebiet Steuern

Zimmer 202 – 204
Kesselstraße 1
02625 Bautzen

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Telefax +49 3591 534-211
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