Gaststättengewerbe (Anzeige)
Wenn Sie gewerbsmäßig Getränke, zubereitete Speisen oder beides zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten und der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist, betreiben Sie ein Gaststättengewerbe.
Wollen Sie in der Stadt Bautzen ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben, müssen Sie uns dies spätestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes anzeigen (§ 2 Abs. 1 Sächsisches Gaststättengesetz.
In der Anzeige ist anzugeben, ob Sie alkoholische Getränke, zubereitete Speisen oder beides anbieten wollen.
Der Ausschank von alkoholischen Getränken unterliegt der Überwachungspflicht. Wollen Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten, sind mit der Gewerbean- oder -ummeldung weitere Unterlagen zur Person des Gewerbetreibenden einzureichen. Diese werden im § 4 Abs. 1 des Sächsischen Gaststättengesetzes aufgeführt.
Wenn bei juristischen Personen oder nichtrechtsfähigen Vereinen eine andere Person als in der Anzeige angegeben zur Vertretung berufen wird, muss dies der Gemeinde unverzüglich mitgeteilt werden.
Vereine und Gesellschaften, die nicht gewerbsmäßig ein Gaststättengewerbe betreiben, müssen den Ausschank alkoholischer Getränke unter Angabe der Anschrift und des Namens des Vereins oder der Gesellschaft formlos anzeigen.
Die Kosten für die Ausstellung der Empfangsbescheinigung der Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung betragen zwischen 55 und 65 Euro.
Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Beginn des Betriebes unter Angabe Ihres Namens, Ihres Vornamens, Ihrer Anschrift sowie des Ortes und der Zeit des Betriebsbeginns anzeigen. Außerdem müssen Sie den besonderen Anlass angeben.
Unterlagen/Formulare
- Gewerbe-Anmeldung nach §14 GewO oder §55c GewO
- Gewerbe-Ummeldung nach §14 GewO oder §55c GewO
- Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes gemäß § 2 Abs. 2 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG)
- MERKBLATT für das Gaststättengewerbe gemäß Gesetz über die Gaststätten im Freistaat Sachsen vom 15.07.2011
Information zur Verarbeitung Ihrer Daten – Gewerbeanzeigen und -erlaubnisse
Ordnungsamt
Abteilung Allgemeine Ordnung
Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
Zimmer 113
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-325
Telefax +49 3591 534-322
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