Familienpass
Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen. Welche Einrichtungen dies betrifft, kann im Faltblatt des Freistaates Sachsen nachgelesen werden:
Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zum Familienpass
Einen Familienpass können erhalten:
- Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,
- Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Die Beantragung erfolgt persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes, in Bautzen beim Bautzener-Bürger-Service, Innere Lauenstraße 1. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen Termin zur Abholung des Familienpasses.
Unterlagen/Formulare
- Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteils
- Aktuelle Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigten Kinder
- Ausgefülltes Antragsformular | Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses
- Schwerbehindertenausweis bei behinderten Kindern
- Flyer: Familienpass des Freistaates Sachsen
Ordnungsamt
Bautzener-Bürger-Service
Zimmer EG 01
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-0
Telefax +49 3591 534-533
buergerservice@bautzen.de