Fäkalienabfuhr

Die Entsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen und des Inhalts abflussloser Gruben oder Sammelgruben erfolgt durch ein durch die Stadt Bautzen beauftragtes Unternehmen (§ 19 Abwassersatzung). Die Gebührenerhebung erfolgt durch die Stadt Bautzen (§§ 38, 43–44 Abwassersatzung).

Unterlagen/Formulare

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bautzen

Dirk Kade

Schäfferstraße 44
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 3752638
Telefax +49 3591 3752666
kade_dirk@eabautzen.de