Erklärungen zur steuerlichen Unbedenklichkeit
In bestimmten Fällen verlangen Behörden von Ihnen die Bestätigung des Finanzamtes und der Stadtverwaltung, dass Sie keine Steuerschulden haben und Ihren Steuererklärungspflichten nachgekommen sind. Eine sogenannte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie beispielsweise für
- die Gewerbe-Zulassung in bestimmten Branchen (zum Beispiel Taxi-, Gaststättengewerbe, Kreditvermittlung)
- die Grundbuch-Eintragung beim Immobilienerwerb
Unterlagen/Formulare
Stadtkämmerei
Sachgebiet Steuern
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