Elternbeiträge für Kinderkrippe, Kindergarten und Hort

Eltern, deren Kinder in Bautzen in Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege (Tagesmutter) betreut werden, müssen sich an den durchschnittlichen Betriebskosten in Form von Elternbeiträgen beteiligen.

Für alle Einrichtungen, die im Kita-Bedarfsplan der Stadt aufgenommen sind, gelten die Elternbeiträge, die in der Elternbeitragssatzung festgelegt sind. Für jedes zweite und dritte Kind einer Familie sowie für Alleinerziehende gilt ein reduzierter Beitrag.

Eltern mit einem geringen Einkommen können die Übernahme der Kosten für den Besuch von Kinderkrippe, Tagesmutter, Kindergarten und Hort durch den Landkreis Bautzen beantragen. Der Antrag ist beim Jugendamt des Landratsamtes Bautzen zu stellen, Telefon: 03591 5251-51000, E-Mail: jug-amt(at)lra-bautzen.de.

Unterlagen/Formulare

Amt für Bildung und Soziales
Abteilung Bildung und Sport

Ines Schöbel

Zimmer 305
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 534-520
ines.schoebel@bautzen.de

Amt für Bildung und Soziales
Abteilung Bildung und Sport

Isabel Wende

Zimmer 305
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 534-404
isabel.wende@bautzen.de