Elternbeiträge für Kinderkrippe, Kindergarten und Hort
Eltern, deren Kinder in Bautzen in Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege (Tagesmutter) betreut werden, müssen sich an den durchschnittlichen Betriebskosten in Form von Elternbeiträgen beteiligen.
Für alle Einrichtungen, die im Kita-Bedarfsplan der Stadt aufgenommen sind, gelten die Elternbeiträge, die in der Elternbeitragssatzung festgelegt sind. Für jedes zweite und dritte Kind einer Familie sowie für Alleinerziehende gilt ein reduzierter Beitrag.
Eltern mit einem geringen Einkommen können die Übernahme der Kosten für den Besuch von Kinderkrippe, Tagesmutter, Kindergarten und Hort durch den Landkreis Bautzen beantragen. Der Antrag ist beim Jugendamt des Landratsamtes Bautzen zu stellen, Telefon: 03591 5251-51000, E-Mail: jug-amt(at)lra-bautzen.de.
Unterlagen/Formulare
- Antrag auf Übernahme von Kostenbeiträgen durch den Landkreis Bautzen
- Satzung der Stadt Bautzen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) gültig ab 1.1.2025
- Satzung der Stadt Bautzen über die Betreuung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen – Betreuungssatzung
Amt für Bildung und Soziales
Abteilung Bildung und Sport
Zimmer 305
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-520
ines.schoebel@bautzen.de
Amt für Bildung und Soziales
Abteilung Bildung und Sport
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isabel.wende@bautzen.de