Bewohnerparkausweis beantragen

In der Bautzener Innenstadt sind die Parkplätze im öffentlichen Straßenraum wegen den vielfältigen Nutzungsansprüchen knapp. Um das Parkplatzproblem für die Bewohner etwas zu mindern, sind Bewohnerparkplätze ausgewiesen. Es gibt daraus jedoch keine Sicherheit, einen Parkplatz zu haben. Wer diese Sicherheit sucht, kann nur einen Parkplatz in einer privaten Einrichtung außerhalb des öffentlichen Straßenraumes mieten.

Berechtigt zum Erhalt eines Bewohnerparkausweises sind Bewohner, die in den jeweiligen Parkbereichen ihren Hauptwohnsitz haben und Halter oder Dauernutzer des betreffenden Fahrzeuges sind. Nutzt der Bewohner ein auf seine Person nicht zugelassenes Fahrzeug, muss er seinen Führerschein und eine aktuelle Erklärung des Fahrzeughalters über die dauernde Nutzung vorlegen.

Beantragung von Bewohnerparkausweisen in der Stadtverwaltung/Ordnungsamt

Bewohnerparkausweise können im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus), 1. Stock, Zimmer 117, Telefon 03591 534-315, beantragt werden. Die Aushändigung erfolgt montags von 9.00 bis 12.00 Uhr, dienstags von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr. Wer die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen (Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung, Kfz-Brief oder Fahrzeugschein sowie – falls erforderlich – Nutzungserklärung, Führerschein) vorweist, dem wird die Bewohnerparkkarte gegen Barzahlung der Gebühr in Höhe von 30,00 EUR sofort ausgehändigt. Die Bewohnerparkausweise werden für 1 Jahr ab Ausstellungsdatum erteilt. (Antrag Bewohnerparkausweis)

Der ausgegebene Bewohnerparkausweis verliert mit dem Ablauf des Gültigkeitsdatums seine Wirksamkeit. Die Inhaber werden gebeten, rechtzeitig die neuen Parkausweise zu beantragen.

Beantragung von Bewohnerparkausweisen von zu Hause

Für Erstantragsteller (Handzettel für Erstantrag Bewohnerparkausweis) sind neben dem Antrag (Antrag Bewohnerparkausweis) die erforderlichen Nachweise (Kopie des Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung, Kopie Kfz-Brief oder Fahrzeugschein sowie – falls erforderlich – eine Nutzungserklärung des Halters zur dauerhaften Nutzung des Fahrzeuges an den Antragsteller und eine Kopie des eigenen Führerscheins) beizufügen. Der Antrag mit den Nachweisen ist an die E-Mail-Adresse: ordnungsamt(at)bautzen.de oder per Post an Stadtverwaltung Bautzen, Ordnungsamt, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen zu senden.

Für Bewohner, die bereits im zurückliegenden Zeitraum eine Bewohnerparkkarte genutzt haben, der Nutzungszeitraum sich nahtlos anschließen soll und bei denen sich die Anschrift des Bewohners nicht geändert hat, besteht die Möglichkeit, ohne Nachweise zu beantragen (Handzettel für Folgeantrag Bewohnerparkausweis).

Unterlagen/Formulare

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten – Beantragung von Bewohnerparkausweisen, Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnissen, verkehrsrechtlichen Anordnungen auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung

 

Ordnungsamt
Abteilung Allgemeine Ordnung
Sachgebiet Verkehr

Annegret Hänsel

Zimmer 117
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 534-315
Telefax +49 3591 534-322
ordnungsamt@bautzen.de