Abwassergebührenerhebung und Gebührenabsetzungen

Für die Einleitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen und für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen sowie des Inhalts abflussloser Gruben oder Sammelgruben erhebt die Stadt Bautzen Abwassergebühren. Gebührenabsetzungen sind nach Maßgabe der Abwassersatzung möglich (§§ 40–44 Abwassersatzung).

Unterlagen/Formulare

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bautzen

Elke Kaiser

Schäfferstraße 44
02625 Bautzen

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