Abwassergebührenerhebung und Gebührenabsetzungen
Für die Einleitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen und für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen sowie des Inhalts abflussloser Gruben oder Sammelgruben erhebt die Stadt Bautzen Abwassergebühren. Gebührenabsetzungen sind nach Maßgabe der Abwassersatzung möglich (§§ 40–44 Abwassersatzung).
Unterlagen/Formulare
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bautzen
Schäfferstraße 44
02625 Bautzen
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