Abwasseranschluss

Die Herstellung der privaten Grundstücksentwässerungsanlage sowie deren Änderung, die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung nach Art und Menge des eingeleiteten Abwassers bedarf eines Antrages und der Genehmigung durch die Stadt Bautzen (§ 13 Abwassersatzung).

Online-Leitungsauskunft

Unterlagen/Formulare

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bautzen

Kathrin Fiebig

Schäfferstraße 44
02625 Bautzen

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