Abwasseranschluss
Die Herstellung der privaten Grundstücksentwässerungsanlage sowie deren Änderung, die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung nach Art und Menge des eingeleiteten Abwassers bedarf eines Antrages und der Genehmigung durch die Stadt Bautzen (§ 13 Abwassersatzung).
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Unterlagen/Formulare
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bautzen
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02625 Bautzen
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