Archivverbund erhält Fördermittel für historische Einwohnerverzeichnisse

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Auch in diesem Jahr kann sich der Archivverbund Bautzen, Abt. Stadtarchiv, wieder über eine Förderung für die Restaurierung von Archivgut freuen. Im Rahmen der Modellförderung der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (KEK) werden 20.000 € für die Restaurierung einiger Bände des Bestandes „Geschossbücher“ zur Verfügung gestellt. Die Geschosssteuerlisten ermöglichen der Forschung einen genauen Einblick über die Zahl der Einwohner und in deren Steuer- und Vermögensverhältnisse und können als Vorgänger der ab 1868 gedruckt vorliegende Einwohnerverzeichnisse angesehen werden. Damit sind sie auch für Familienforscher sehr interessant. Die Überlieferung beginnt bereits um 1400 und endet im Jahr 1925.

Leider sind viele der im Bestand überlieferten 147 Bände durch Schimmel, Verschmutzung, Tintenfraß, Einbandschäden und Bindungsschäden beschädigt und konnten interessierten Nutzern bislang nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit den nun über die KEK eingeworbenen Fördermitteln können 26 Bände restauriert und danach einer Nutzung wieder zugänglich gemacht werden. Die Mittel kommen von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) und werden über die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (KEK, www.kek-spk.de) ausgereicht.

Erläuterung Geschosslisten:
Ab dem 15. Jahrhundert stellte die Geschosssteuer die wichtigste Einnahmequelle für die Stadt Bautzen dar. Sie war "eine vom mobilen und immobilen Vermögen zu entrichtende Steuer", also eine Form Vermögenssteuer. Steuerpflichtig waren alle Personen, die der städtischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit unterlagen. Nicht zur Abgabe der Steuer verpflichtet waren die Bürger der domstiftlichen und der landesherrlichen Verwaltung, also jene, die die zum Schloss oder Domstift gehörten bzw. in deren Häusern wohnten. Auch der  der amtierende Bürgermeister war mindestens für ein Jahr nach seiner Wahl von der Geschosssteuer befreit. Dies änderte sich im 19. Jahrhundert: Ab 1849 tauchen das Burglehngebiet, das Domstiftsgebiet und die Domprobstei als steuerpflichtige Gebiete erstmals auf, nachdem deren Steuerpflicht gegenüber der Stadt 1846 beschlossen wurde. 

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