Der größte Haushaltsplan in der Stadtgeschichte ist verabschiedet

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Der Haushalt der Stadt Bautzen wurde am 26. Februar 2020 beschlossen. Tatsächlich hat es einen derart umfangreichen Haushalt in der Bautzener Geschichte noch nicht gegeben. Die Verwaltungs- und investiven Ausgaben umfassen insgesamt ein Volumen von rd. 97 Mio. €.

Am 18. Dezember 2019 fand durch Finanzbürgermeister Dr. Robert Böhmer die erste Lesung zum Haushalt 2020 statt. Er verwies darauf, dass die gegenwärtigen Steuereinnahmen zwar noch gut sind, jedoch von keiner Steigerung mehr auszugehen ist und daher künftig mit Blick auf Unterhaltungs- und Abschreibungsaufwendungen Ideen und Erwartungen noch gezielter geprüft werden müssen.

Der Ergebnishaushalt des Jahres 2020 zeigt Erträge aus Steuern, Gebühren, Schlüsselzuwei-sungen oder den Gewinnen der Eigengesellschaften im Umfang von rd. 86,3 Mio. €. Dem stehen Aufwendungen in nahezu gleicher Höhe, beispielsweise für Personal, die Kreisumlage aber auch die zunehmenden Abschreibungen gegenüber. Bleibt ein positives Ergebnis von lediglich rd. 36.000 €.

Im Zuge der Diskussionen in den Ausschüssen wurden mehrheitlich drei Änderungen zum Haushaltsentwurf beschlossen, über die in der Sitzung des Stadtrates abzustimmen war. Dabei handelt es sich zum einen über die Erhöhung des Bürgerhaushalts um 10.00 € auf dann insgesamt 20.000 €, die Bereitstellung eines Zuschusses für den Förderverein Krone Bautzen e.V. in Höhe von 50.000 € sowie die Bereitstellung von Mitteln für die Beteiligung an der Finanzierung einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Güterbahnhofgeländes ebenfalls in Höhe von 50.000 €. Die Stadträte beschlossen zur Kompensation der zusätzlichen Ausgaben die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Tourismusmarketing im Umfang von 84.000 € sowie den Zuschuss für Personalkosten des Innenstadtvereins um 26.000 € zu kürzen. „Für jede Idee, für jeden Wunsch, muss es immer eine Gegenfinanzierung geben“, so Bürgermeister Böhmer. Die finanziellen Mittel sind endlich. Das bedeutet, dass sich Stadtrat und Verwaltung über bestimmte Leistungen neu Gedanken machen, im schlimmsten Fall auf Maßnahmen verzichten muss. Dieses aktuelle Beispiel zeigt, wie schwierig solche Entscheidungen sind“.

Für Investitionen stehen im Jahr 2020 ca. 10,7 Mio. € zur Verfügung. Es sind keine Kreditermächtigungen für die Finanzierung der mittelfristig geplanten Vorhaben erforderlich. Bei Umsetzung aller vorgesehenen Investitionen sinkt der Zahlungsmittelbestand der Stadt Bautzen aus gegenwärtiger Sicht auf rd. 2 Mio. €. Mit dieser Summe sind alle künftigen unvorhergesehenen bzw. überplanmäßigen Ausgaben zu decken.

Wesentlichste Einnahmequelle sind die Real- und Gemeinschaftssteuern. Hierüber werden etwa 43 % der Verwaltungsausgaben kompensiert. Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern bleiben stabil. Weitere Erträge werden u.a. aus den Zuweisungen des Landes, z.B. in Form der Allgemeinen Schlüsselzuweisungen in Höhe von 18 Mio. € oder aus öffentlich-rechtlichen bzw. privaten Leistungsentgelten in einem Gesamtumfang von rd. 6,4 Mio. € generiert.

Aufwandseitig nehmen die Personalkosten den wesentlichsten Umfang ein. Etwa 30 Prozent des Ergebnishaushalts sind für diesen Posten vorzuhalten. Dahinter stehen die Personalausgaben für die Angestellten der städtischen Verwaltung, der städtischen Kindertagesstätten sowie der Berufsfeuerwehr.

Daneben sind für die Unterhaltung der Gebäude, Grundstücke und Infrastruktur mehr als 5 Mio. € verfügbar. Dazu kommen Mittel für Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die im Jahr 2019 nicht abgeschlossen werden konnten. Eine weitere Aufstockung um ca. 3 Mio. € erhält diese Position durch die erbrachten Dienstleistungen der BBB mbH in diesem Bereich.

Im Umfang von knapp 22 Mio. € werden Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte ausgereicht. Darunter fallen beispielsweise die Sportförderung, Zuschüsse im Rahmen der Stadtsanierung, Zuschüsse an das Deutsch Sorbische Volkstheater, für die Streetwork-Arbeit, für soziale Projekte der Caritas und der AWO, für Projekte und die Betreibung des Steinhauses, für die Unterstützung des TIK, an den Brücke e.V. für die Betreibung der Notunterkunft, für das Frauenschutzhaus e.V. und die Fraueninitiative e.V., an die evangelisch-lutherische Kirche für die Durchführung von Programmen im Mehrgenerationenhaus und nun auch ein möglicher Zuschuss an den Förderverein Krone Bautzen e.V. Mit der an den Landkreis abzuführenden Kreisumlage in Höhe von voraussichtlich 17,1 Mio. € liegt diese Ausgabe im Jahr 2020 um rd. 700 T € über dem Umfang der geplanten Kreisumlage des Vorjahres.

Einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt stellt die Gewährung von Mitteln für die Betreibung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und für die Tagespflege dar. Hier sind mit rd. 10 Mio. € für das Jahr 2020 über 800.000 € mehr als im Vorjahr eingeplant. Daneben werden weitere 860.000 € für die Erstattung von Kosten im Rahmen der Betreuung von Kindern der Stadt Bautzen in anderen Gemeinden bereit gestellt.

Im investiven Bereich werden die künftigen Diskussionsschwerpunkte u.a. bei der weiteren Entwicklung des Güterbahnhofgeländes liegen. Mit der Änderung des Haushaltentwurfs können hier nun 50.000 € für die Beteiligung an einer Machbarkeitsstudie eingesetzt werden. Hierzu bedarf es noch einer umfangreichen Abstimmung zwischen der Deutschen Bahn, dem Landratsamt und dem ZVON.

Im Jahr 2020 stehen rd. 7 Mio. € für Baumaßnahmen zur Verfügung, davon allein rd. 5,8 Mio. € im Rahmen von Tiefbauvorhaben. Bekannte Maßnahmen werden fortgeführt, wie der Bau der Brücke am Humboldthain und der Neubau der Kita am Schützenplatz. Dazu können Planungsleistungen für diverse neue Vorhaben auf den Weg gebracht werden. Für die Sanierung von Gemeindestraßen und Brücken, der Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie den Straßenentwässerungsanteilen im Rahmen des Investitionsplanes des Eigenbetriebes Abwasser wurden insgesamt rd. 3,2 Mio. € veranschlagt. Hinter dieser Summe steht eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise der grundhafte Ausbau der Paulistraße, die Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes Süd, die Instandsetzung der Stützmauer am Uferweg, die Treppenanlage am Ortenburghang sowie die Erweiterung des Schliebenparkplatzes. Daneben sind mittelfristig weitere 180.000 € für die weitere Planung der Spreequerung in der Altstadt eingestellt. Mit der Bereitstellung von Mitteln für den Bau von Toiletten am Stausee wurde einem Wunsch vieler Bürger und Stadträte entsprochen.

Weitere umfangreiche Maßnahmen finden sich im Bereich der öffentlichen Gewässer und wasserbaulichen Anlagen. Hier sind für das Planjahr 1,8 Mio. € veranschlagt. Im Rahmen eines nachhaltigen Wiederaufbauplanes sind Hochwasserschutzmaßnahmen u.a. beim Albrechtsbach vorgesehen. Außerdem soll der Uhnagraben ertüchtigt werden. Für alle Maßnahmen werden umfangreiche Fördermittel erwartet.

Im Hochbaubereich liegen die Schwerpunkte u.a. beim Abschluss des Neubaus der Kindertagesstätte am Schützenplatz sowie dem Beginn der Sanierung der Kindertagesstätte Friedrich-Schiller. Daneben wird die Sanierung der Allende-OS mittelfristig einen wesentlichen Umfang einnehmen. Dafür werden bis zum Jahr 2024 Mittel im Umfang von voraussichtlich rd. 9,7 Mio. € bereitgestellt. Demgegenüber stehen planungsseitig Fördermitteleinzahlungen in Höhe von 3,4 Mio. €. Weitere wesentliche Vorhaben werden in den nächsten Jahren die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses in Salzenforst sowie die Errichtung einer neuen Dreifeldsporthalle sein.

Die Stadt Bautzen hat in der Vergangenheit umfangreiche Investitionsvorhaben vor allem im Bereich der Schulen auf den Weg gebracht und umgesetzt. Auch mittelfristig werden umfangreiche Vorhaben des Haushalts mit dem Neubau bzw. der Sanierung von Kindertagesstätten sowie Bauunterhaltungsmaßnahmen an Schulen den Kindern und Jugendlichen zugutekommen.

Der vorliegende Haushaltsplan bildet insgesamt eine der wichtigsten Grundlagen des politischen Handelns im Mittelfristzeitraum und versetzt die Stadträte in die Lage, auf Basis des aktuellen und künftigen Finanzrahmens ausgewogene und dem Gemeinwohl ausgerichtete Beschlüsse verantwortungsvoll zu fassen. Auf den Beschluss am 26. Februar folgt nun eine Auslegungs- und Genehmigungsphase, die voraussichtlich einen Monat in Anspruch nehmen wird.

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