Sicher über den Kreisverkehr: Stadt und Kreisverkehrswacht helfen dabei

|   KategorienStadt Bautzen

Nach goldenen Herbstferien wartet ab Montag wieder der Alltag auf die Bautzener Kinder. Viele von ihnen sind dann allein unterwegs zur Schule. Damit sie sicher an ihr Ziel kommen, werden die Stadt Bautzen und die Kreisverkehrswacht Bautzen gemeinsam aktiv: Am Dienstag, dem 23. Oktober 2018, werden Verkehrslotsen die Passanten zwischen 6.30 Uhr und 7.30 Uhr sicher über die Querungsstellen am Kreisverkehr an der Schliebenstraße führen. Mit dieser Aktion möchten Stadtverwaltung und Kreisverkehrswacht für die Gefahrenstelle sensibilisieren.

Autofahrer müssen Fußgängern das Überqueren von Zebrastreifen gefahrenlos ermöglichen. So schreibt es die Straßenverkehrsordnung vor. Doch daran halten sich am Kreisverkehr Schliebenstraße längst nicht alle. Aus der Bevölkerung hatte die Stadtverwaltung Hinweise erhalten, wonach Fußgänger beim Überqueren der Zebrastreifen häufig behindert oder sogar gefährdet werden. Viele Fahrzeugführer achten beim Ausbiegen nicht auf die Passanten oder lassen die Zebrastreifen nicht frei, wenn sich Staus bilden. Glücklicherweise hat dieses Verhalten bisher nicht zu Unfällen geführt. Dennoch beobachtet die Stadtverwaltung die potentielle Gefahrenstelle genau, da der Schliebenkreisel Teil des Schulweges von der Westvorstadt zur Fichteschule ist. Gelegentlich sollen dort deshalb Verkehrshelfer eingesetzt werden. Diese sollen nicht nur die Autofahrer zu mehr Rücksicht mahnen, sondern auch die Schulkinder im richtigen Verhalten unterstützten. Denn auch Fußgänger dürfen nicht blindlings auf die Straße treten oder ihr Vorrecht erzwingen. 

Im Fall des Schliebenkreisels taucht eine Frage häufig auf: Haben Fußgänger dort überhaupt Vorrang, obwohl keine zusätzlichen Verkehrszeichen angebracht sind? Ja! Es genügt, dass die Querungsstellen durch Zebrastreifen gekennzeichnet sind. Diese Art der Markierung ist regelkonform – und an Kreisverkehren durchaus üblich. Dadurch wird verhindert, dass sich die Verkehrsteilnehmer in einem „Schilderwald“ wiederfinden. Außerdem müssen Fahrzeuge, die sich dem Kreisverkehr nähern, ohnehin ihre Geschwindigkeit reduzieren – querende Passanten sollten also leicht zu erkennen sein.

Aufschluss über das richtige Verhalten am Kreisverkehr gibt § 26 der StVO: „An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.“ … „Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.“

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