Mahnungen

Sofern Forderungen der Stadt Bautzen nicht zum Fälligkeitstermin beglichen wurden, wird der säumige Zahler durch eine Mahnung an die Bezahlung erinnert. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen werden mit der Mahnung Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt.

In der Mahnung wird dem Zahlungspflichtigen nochmals eine Zahlungsfrist von einer Woche eingeräumt. Ist die Zahlungsfrist verstrichen, werden für die noch offenen Forderungen die Beitreibung bzw. Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Durch Rückmeldung der gemahnten Zahlungspflichtigen ist es möglich, Zahlungen die aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben nicht oder falsch zugeordnet wurden, den zutreffenden Forderungen zuzuordnen und in diesem Zusammenhang festgesetzte Nebenforderungen wieder auszubuchen.

Unterlagen/Formulare

keine

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