Die funktionale Gliederung des Straßenverkehrsnetzes ist Grundlage für die Festlegung eines funktions- und leistungsfähigen Hauptverkehrsstraßennetzes sowie eines vorwiegend auf die Erschließung ausgerichteten Straßennebennetzes.

Grundsätzlich ist die Entwicklung des Verkehrsnetzes Bestandteil der Raumplanung; im Besonderen der Raumordnung und Landesplanung (Landesentwicklungsplan Sachsen) sowie der Stadt- und Regionalplanung (Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien).

Im Rahmen der konzeptionellen Entwicklung des Hauptverkehrsstraßennetzes wurden die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Erreichbarkeit der zentralen Orte aufgegriffen. Aufbauend auf der räumlichen, zentralörtlichen Gliederung wurde die funktionale Gliederung des Straßenverkehrsnetzes der Stadt abgeleitet. Im Zuge der konzeptionellen Entwicklung des Straßennetzes der Stadt Bautzen wurde damit der einheitliche raumordnerische Ansatz gewahrt.

Das Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Bautzen dient als Grundnetz primär der Aufnahme von Durchgangsverkehr und zielgerichtetem Erschließungsverkehr für Gebietsteile, der Verbindung innergemeindlicher Zentralitäten und der Verknüpfung von Konzentrationsbereichen. Ferner dient es grundlegend zur übergemeindlichen Anbindung der Stadt an das System der zentralen Orte sowie zur Versorgung von ländlichen Bereichen ohne zentralörtliche Bedeutung.

Der Stadtrat der Stadt Bautzen hat mit Beschluss vom 24.04.2018 die konzeptionelle Planung des Straßennetzes bestätigt. Die Unterlagen (Pläne und Dokumentation der Vorgehensweise zur funktionalen Gliederung des Straßenverkehrsnetzes) können bei der Stadtverwaltung in der Abteilung Stadtplanung (Gewandhaus, Zimmer 310) eingesehen werden.