Schwerbehindertenparkausweis beantragen

Schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blindheit) können eine Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO beantragen (blauer Parkausweis).

Mit dem blauen Parkausweis erhalten Sie die Erlaubnis an Stellen zu parken, an denen sonst das Parken nicht erlaubt ist. Sie können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Voraussetzungen:

  • schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
  • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen 

Unterlagen/Formulare

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Blinde nach § 46 Abs.1 Nr. 11 StVO

Besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen mit dem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B können eine Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO beantragen (Parkausweis orange oder gelb).

Zur Antragstellung der Parkerleichterung müssen Sie den Schwerbehindertenausweis einreichen. Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 5 Jahre in stets widerruflicher Weise erteilt und ergeht gebührenfrei. Der Parkausweis verliert mit dem Ablauf des Gültigkeitsdatums seine Wirksamkeit. Die Inhaber werden gebeten, rechtzeitig die neuen Parkausweise unter Vorlage des alten Bescheides und Parkausweises im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Bautzen zu beantragen.

Unterlagen/Formulare

Antrag auf Bewilligung Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO

weitere Informationen

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten – Beantragung von Bewohnerparkausweisen, Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnissen, verkehrsrechtlichen Anordnungen auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung