Reisegewerbekarte
Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine gewerbliche Niederlassung zu haben,
1. Waren feilbieten oder ankaufen,
2. Bestellungen auf Waren aufnehmen,
3. Leistungen anbieten,
4. Bestellungen auf Leistungen aufnehmen oder
5. als Schausteller auftreten oder Tätigkeiten nach Schaustellerart ausüben.
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die so genannte „Reisegewerbekarte“, die Ihnen auf Antrag ausgestellt werden kann. Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit müssen Sie ein Führungszeugnis und eine Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Stadtverwaltung Bautzen, Ordnungsamt, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen sowie eine Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes einreichen.
Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung versehen und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist möglich.
Die Kosten für die Ausfertigung der Reisegewerbekarte betragen zwischen 5 EUR und 400 EUR.
gesetzliche Grundlagen:
Unterlagen/Formulare
Antrag nach § 55 GewO auf Erteilung/Verlängerung/Ausdehnung der Reisegewerbekarte
Information zur Verarbeitung Ihrer Daten – Gewerbeanzeigen und -erlaubnisse
Ordnungsamt
Abteilung Allgemeine Ordnung
Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
Zimmer 113
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-325
Telefax +49 3591 534-322
ordnungsamt@bautzen.de
Montag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
Dienstag | 9.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag | 9.00 bis 12.00 Uhr |