Personalausweis beantragen, abholen

Mit vollendetem 16. Lebensjahr ist jeder Deutsche dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. (Ausweispflicht)

Für die Einreise in Mitgliedsstaaten der EU ist der Personalausweis ausreichend. Für darüber hinaus gehendes Ziel ist unter Umständen ein Reisepass oder ein Visum erforderlich. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise, welche Dokumente für Ihre Einreise notwendig sind und welche Mindestgültigkeitsdauer Ihre Dokumente aufweisen müssen. Informationen dazu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

Personalausweise können auf Antrag auch für Personen unter 16 Jahren ausgestellt werden. Die Gültigkeit ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Sie sollten darauf achten, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis zu beantragen.

Ein vorläufiger Personalausweis wird dann ausgestellt, wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, weil Sie sich nicht anderweitig ausweisen können (zum Beispiel mit einem Reisepass). Er überbrückt die Zeit bis zur Ausstellung eines neuen Personalausweises. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten und kann nicht verlängert werden.

Ein Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt, dieser Antrag muss durch Sie persönlich erfolgen.

Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung

  • bisheriges amtliches Personaldokument (Reisepass, Personalausweis)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Hinweis: Bei der erstmaligen Ausstellung eines Personalausweises in unserer Behörde können weitere Unterlagen (zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden) erforderlich sein. Dazu sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle erkundigen.

Beantragung bei Personen unter 16 Jahren / Zustimmung und Sorgerecht:

  • bei sorgeberechtigten Personen (gemeinsame Wohnung):
  • Zustimmung beider erforderlich (bei Abwesenheit einer Person – Vorlage Zustimmungserklärung und Dokumentenkopie)
  • leben Eltern (verheiratet, geschieden, ledig), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, dauernd getrennt, beantragt der Elternteil das Dokument, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Hautpwohnung)
  • bei ledigen, alleinstehenden Müttern ist vom alleinigen Antragsrecht auszugehen
  • bei ledigen, alleinstehenden Vätern ist die Vorlage des alleinigen Sorgerechts notwendig

Abholung des Personalausweises

Können Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen, haben Sie die Möglichkeit, einen Vertreter zu schicken. Dieser Vertreter benötigt neben der unterschriebenen Vollmacht seinen Personalausweis oder Reisepass sowie den alten Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis des Vollmachtgebers.

Gebühren

  • für Personen ab 24 Jahren: 37,00 €
  • für Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Einwohnermeldeamt

Zimmer 02–03, EG
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon Name A–L 03591 534-339, -335, -0 Telefon Name M–Z 03591 534-333, -336, -0
einwohnermeldeamt@bautzen.de

Öffnungszeiten
Montag9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag9.00 bis 12.00 Uhr