Landeserziehungsgeld

Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können im zweiten oder dritten Lebensjahr ihres Kindes ein Landeserziehungsgeld erhalten.

Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt der Freistaat Sachsen besonders jene Eltern, die sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung des Kindes entschieden haben und zum Beispiel die vollen drei Jahre der gesetzlichen Elternzeit in Anspruch nehmen möchten. Wenn Sie für ihr Kind einen Platz in einer mit staatlichen Mitteln geförderten Kindertageseinrichtung oder eine staatliche Förderung der Tagespflege beanspruchen, ist das Landeserziehungsgeld in aller Regel ausgeschlossen.

Zuständig für das Landeserziehungsgeld ist in Bautzen das Landratsamt Bautzen. Für persönliche Beratungsgespräche wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Sozialamtes am Verwaltungsstandort in Kamenz. In Bautzen ist im Bürgeramt die Elterngeldstelle ein erster Ansprechpartner für Fragen zum Landeserziehungsgeld.

Unterlagen/Formulare