Hund anmelden, abmelden
Die Abteilung Liegenschaften/Steuern ist zuständig für die An- und Abmeldung eines Hundes sowie für Steuervergünstigungen (Befreiung oder Ermäßigung) entsprechend der Hundesteuersatzung auf Antragstellung. Rechtsgrundlagen sind die Abgabenordnung (AO), das Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) und die Hundesteuersatzung der Stadt Bautzen.
Die folgenden Unterlagen werden zur An- bzw. Abmeldung Ihres Hundes benötigt:
Anmeldung:
- Anmeldeformular
- Kaufvertrag/Übernahmevertrag o.ä. für das Tier
- Personalausweis (bei Antragstellung vor Ort)
Abmeldung:
- Abmeldeformular
- Bescheinigung Tierarzt/Kaufvertrag/Abgabenachweis Tierheim o.ä.
- aktuelle Hundemarke
- Personalausweis (bei Abmeldung vor Ort)
Hundesteuersätze:
Die Stadt Bautzen erhebt Hundesteuer auf Grundlage der Hundesteuersatzung der Stadt Bautzen. Die Hundesteuer beträgt
a) für den ersten Hund im Haushalt 72,00 Euro
b) für den zweiten Hund 96,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 120,00 Euro
Der Steuersatz für das Halten eines gefährlichen Hundes beträgt
a) für den ersten gefährlichen Hund im Haushalt 480,00 Euro
b) und für jeden weiteren gefährlichen Hund 540,00 Euro
Hundemarke:
Die Ausgabe der Hundemarke der Stadt Bautzen erfolgt bei Anmeldung des Hundes. Die Gültigkeit der Hundemarke ist dem Markenaufdruck zu entnehmen. Nach Ablauf der Gültigkeit wird durch die Stadtverwaltung eine neue Marke zugeschickt.
Im Verlustfall der aktuell gültigen Hundemarke ist umgehend eine neue Marke zu beantragen.
Unterlagen/Formulare
Stadtkämmerei
Sachgebiet Steuern
Zimmer 202 – 204
Kesselstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-206 bis -208
Telefax +49 3591 534-211
stadtkaemmerei@bautzen.de
Dienstag | 9.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 bis 18.00 Uhr |
oder nach vorheriger Vereinbarung