Gewerbezentralregister
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein „gewerberechtliches Führungszeugnis“, aus dem hervorgeht, ob eine Einzelperson oder eine juristische Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Ein Gewerbezentralregisterauszug wird beispielsweise zur Prüfung der Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (etwa eine Maklertätigkeit) genehmigt wird.
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister (GZR-Auszüge) müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen:
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragt werden.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.
Bei der Beantragung müssen Sie zwingend angeben, für welchen Zweck Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister brauchen.
- Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, wird Ihnen der GZR-Auszug durch das Bundeszentralregister in Bonn zugesandt.
- Sofern Sie den GZR-Auszug für eine Behörde im Inland anfordern, teilen Sie die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls den Namen des zuständigen Sachbearbeiters mit. Die Behörde erhält den Auszug dann direkt vom Bundeszentralregister in Bonn.
Unterlagen/Formulare
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Aufenthaltstitel
- bei schriftlichem Antrag: amtliche oder öffentliche Beglaubigung der Unterschrift
- gegebenenfalls Nachweis der Berechtigung als gesetzlicher Vertreter
- aktuelle Handelsregisterauszug
Weitere Informationen:
Einwohnermeldeamt
Gewerbezentralregister
Zimmer 03, EG
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-331 und 534-332
einwohnermeldeamt@bautzen.de
Montag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag | 9.00 bis 12.00 Uhr |