Gewerbe ummelden
Wenn Sie
1. den Sitz des bereits angemeldeten Gewerbes innerhalb des Stadtgebietes von Bautzen verlegen,
2. den Gegenstand des Gewerbes wechseln,
3. den Gegenstand des Gewerbes ausdehnen oder
4. sich der Name des Gewerbetreibenden geändert hat,
ist eine „Gewerbeummeldung“ vorzunehmen.
Erfolgt die Verlegung in das Gebiet einen anderen Gemeinde oder Stadt, genügt die „Gewerbeummeldung“ nicht. In solch einem Fall ist das Gewerbe in Bautzen abzumelden und in der neuen Gemeinde/Stadt anzumelden.
Die „Gewerbeumeldung“ können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.
Die Kosten für die Ausstellung der Empfangsbescheinigung der Gewerbeummeldung betragen zwischen 30 EUR und 112 EUR.
gesetzliche Grundlagen:
§§ 14 Abs. 1, 15, 55c und 146 Abs. 2 der Gewerbeordnung
Unterlagen/Formulare
- Gewerbeummeldung
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Gewerbeordnung
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung
Information zur Verarbeitung Ihrer Daten – Gewerbeanzeigen und -erlaubnisse
Ordnungsamt
Abteilung Allgemeine Ordnung
Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
Zimmer 116
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-326
Telefax +49 3591 534-322
ordnungsamt@bautzen.de
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