Gewerbe anmelden
Unter Gewerbe wird jede Tätigkeit verstanden, die mit der Absicht der Gewinnerzielung dauerhaft selbständig ausgeübt wird. Die Aufnahme einer solchen Tätigkeit als „stehendes“ Gewerbe im Gebiet der Stadt Bautzen ist der Stadtverwaltung als zuständiger Stelle unverzüglich mit dem Beginn anzuzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle.
Einige Gewerbetätigkeiten unterliegen der Erlaubnispflicht (z.B. das Betreiben einer Spielhalle im Sinne des § 33i der Gewerbeordnung) oder sind überwachungsbedürftig (z.B. die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle im Sinne § 4 des Sächsischen Gaststättengesetzes).
Nicht als Gewerbe gelten z.B. freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) und weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium oder ein Fachhochschulstudium voraussetzen.
Nicht als Gewerbe zu verstehen ist die Urproduktion (zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft).
Zweck der Gewerbeanmeldung ist es, dass die zuständigen Behörden ihren Kontrollaufgaben nachkommen können. Auch für statistische Erhebungen ist die Registrierung wichtig.
Die „Gewerbeanmeldung“ können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.
Die Kosten für die Ausstellung der Empfangsbescheinigung der Gewerbeanmeldung betragen zwischen 50 EURO und 112 EURO.
gesetzliche Grundlagen:
§§ 14 Abs. 1, 15, 55c und 146 Abs. 2 der Gewerbeordnung
Unterlagen/Formular
Information zur Verarbeitung Ihrer Daten – Gewerbeanzeigen und -erlaubnisse
Ordnungsamt
Abteilung Allgemeine Ordnung
Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
Zimmer 116
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-326
Telefax +49 3591 534-322
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