Fundbüro

Verloren

Haben Sie im Stadtgebiet Bautzen etwas verloren, fragen Sie zunächst dort nach, wo der Gegenstand verloren ging. Haben Sie den Gegenstand in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren, wenden Sie sich an das jeweilige Verkehrsunternehmen. Fundgegenstände werden sowohl von Privatleuten als auch von Hotels, Kaufhäusern, Kultur- und anderen Einrichtungen nach einer gewissen Zeit an das Fundbüro der Stadt Bautzen abgegeben. Wenden Sie sich bitte an das Fundbüro, wenn Ihre Nachfrage am Ort des Verlustes erfolglos war oder wenn Sie nicht ermitteln können, wo Sie den Gegenstand verloren haben. Dabei sollten Sie folgendes bedenken: Ist der verlorene Gegenstand nicht entsprechend gekennzeichnet, kann das Fundbüro Sie nicht benachrichtigen, falls die Fundsache abgegeben wird. Sie müssen deshalb von sich aus immer wieder beim Fundbüro nachfragen.

Nur wenn eine Fundsache Hinweise auf den Eigentümer oder Besitzer (Name, Geburtsdatum, Anschrift) aufweist, erhalten diese eine schriftliche Benachrichtigung. Wohnt der Empfänger nicht im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Bautzen, leiten deren Mitarbeiter die Fundsache an die Fundbehörde des Wohnortes weiter (gilt nur innerhalb der BRD). Grundsätzlich muss der Verlierer gegenüber dem Finder beziehungsweise dem Fundbüro einen Eigentumsnachweis erbringen (genaue Beschreibung des Gegenstandes, Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes, Kaufbeleg, Kaufvertrag und Ähnliches).

Gefunden

Haben Sie etwas gefunden, müssen Sie als Finder nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches den Fund beim Fundbüro anzuzeigen. Meldet sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige kein Verlierer, erwirbt der Finder das Recht am Eigentum, bei dessen Verzicht wird die Stadt Bautzen Eigentümer.

Negativbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung

Das Fundbüro erteilt bei persönlicher Vorsprache während der Sprechzeiten montags von 9.00 bis 12.00 Uhr, dienstags von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr eine sogenannte „Negativbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung“ (Bescheinigung darüber, dass der vermisste Gegenstand nicht abgegeben wurde). Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist in der Regel kostenpflichtig.

Fristen

Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: sechs Monate ab dem Tag der Fundanzeige, ausgenommen sind verderbliche Sachen.

Gebühren

Auskünfte bei dem Fundbüro sind kostenlos. Die Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen sind mit Verwaltungsgebühren in unterschiedlicher Höhe verbunden.

Unterlagen/Formulare

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten – Fundsachen

Ordnungsamt
Abteilung Allgemeine Ordnung
Sachgebiet Verkehr

Annegret Hänsel

Zimmer 117
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 534-315
Telefax +49 3591 534-322
ordnungsamt@bautzen.de