Baum fällen / Baumfällung

Fällantrag

Bäume bzw. Gehölze sind unverzichtbare Bestandteile der Natur und sind Sauerstoff- und Schattenspender, Luftfilter, Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, gestalterisches Element, Natur- und Kulturdenkmal sowie Inspirationsquelle.

Der Erhalt und die Pflege sowie der gesetzlichen Schutz unserer Bäume sind uns deshalb besonders wichtig.

Nach Entscheidung des Sächsischen Landtages zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes im September 2010 wurde der Anwendungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen eingeschränkt.

Für Bürger besteht seitdem die Möglichkeit, ohne Beantragung, nach eigenem Ermessen z.B. Bäume mit einem Stammumfang bis zu einem Meter Höhe zu fällen. Mit dem Gesetz wurde auch geregelt, dass gemäß SächsNatSchG Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln (Populus spec.), Birken (Betula spec.) und Baumweiden (Salix spec.) und abgestorbene Bäume (auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken) nicht zu den geschützten Landschaftsteilen gehören.

Die Stadt Bautzen hat deshalb am 24.11.2010 eine neue Baumschutzsatzung unter Beachtung der neuen Gesetzeslage beschlossen.

Die Bearbeitung des Antrages ist für Sie kostenfrei.

Unterlagen/Formulare

  • Satzung zur Festsetzung geschützter Landschaftsteile – Schutz des Baumbestandes und der Gehölze auf dem Gebiet der Stadt Bautzen – Gehölzschutzsatzung
  • Fällantrag

Bauverwaltungsamt
Abteilung Stadtplanung

Susann Kluttig

Zimmer 311
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 534-627
Telefax +49 3591 534-633
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