Baugenehmigung beantragen
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen können Sie beim Bauverwaltungsamt, Abteilung Bauaufsicht, einen Antrag auf Baugenehmigung gemäß §§ 63, 64 SächsBO stellen. Die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (Gebäude, Räume, Plätze) bedarf, auch wenn keine Änderung der Bausubstanz vorgenommen wird, einer Baugenehmigung.
Die Antragsunterlagen müssen durch einen Bauvorlageberechtigten erstellt sein. Bauvorlageberechtigt sind nach § 65 (2) SächsBO beispielsweise Architekten oder Ingenieure der Fachrichtungen Architektur, Hochbau und Bauingenieurwesen.
Die Antragstellung darf nur mit den durch das Sächsische Staatsministerium des Innern vorgegebenen Vordrucken erfolgen. Für Werbeanlagen gibt es gesonderte bauaufsichtlich eingeführte Vordrucke.
Unterlagen/Formulare
- Abweichung von der Sächsischen Bauordnung, Ausnahme oder Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, Antrag
- Aufnahme der Nutzung, Anzeige
- Bauantrag
- Bauantrag für Werbeanlagen
- Baubeginn, Anzeige
- Baubeschreibung
- Beseitigung von Anlagen, Anzeige
- Erklärung des Tragwerksplaners zur Prüfpflicht
- Genehmigungsfreistellung, Vorlage
- Genehmigungsfreistellung, Bestätigung der Gemeinde zur gesicherten Erschließung und Löschwasserversorgung
- Lageplan, schriftlicher Teil
- Vorbescheid, Antrag
Bauverwaltungsamt
Abteilung Bauaufsicht
Zimmer 313
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-635
Telefax +49 3591 534-633
juergen.schuster@bautzen.de